Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S 367) in der heute gültigen Fassung ergeht aus Anlass des
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folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
| 1. | In der Zeit von Freitag, 28.11.2025, 18:00 Uhr bis Sonntag, 30.11.2025, 22.00 Uhr wird die L157 (Merziger Straße) zwischen der Einmündung Bahnhofstraße und dem Kreisverkehr Saarbrücker Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. |
| 2. | In der Zeit von Sonntag, 30.11.2025 wird von 13:30 Uhr – 19:30 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die L157 (Saarbrücker Straße), die Haagstraße und die Hochwaldstraße auf 30 km/h reduziert. |
| Die Umleitung erfolgt innerörtlich über Bahnhofstraße – Eisenbahnstraße – Saarbrücker Straße. | |