Am 12.11.2024 fand im Sitzungssaal, Rathaus Losheim unter Vorsitz des Bürgermeisters Helmut Harth die 3. Sitzung des Gemeinderates in der Amtszeit 2024/2029 statt.
Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.
Auf Antrag der Verwaltung wurde vor Eintritt in die Tagesordnung um die Aufnahme des Nachtragspunktes TOP 19 „Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage im OT Losheim“ gebeten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil | ||
| TOP | Betreff | Vorlage |
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
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| 2. | Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung |
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| 3. | Bürgerfragestunde |
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| 4. | Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur in der vorgelegten Form | 2024/11 |
| 5. | Beschlussfassung über die Vergabe des Prüfauftrages 2024 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur | 2024/12 |
| 6. | Festsetzung der Realsteuerhebesätze; Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025 | 2024/982 |
| 7. | Vergabe von Aufträgen |
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| 7.1 | Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweck- und Schulturnhalle im OT Losheim hier: Vergabe eines Auftrages, 2.BA | 2024/52 |
| 7.2 | Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle im OT Losheim hier: Aufhebung einer Ausschreibung, 2.BA | 2024/53 |
| 7.3 | Erneuerung des Flachdaches der MZH im OT NiederlosheimHier: Vergabe eines Auftrages | 2024/997-01 |
| 7.4 | Sanierung des Campingplatz Losheim am SeeH hier: Auftragsvergaben für Empfangsgebäude Campingplatz- Fliesen- und Plattenlegearbeiten- Malerarbeiten | 2024/26 |
| 7.5 | Vergabe eines Auftrages zur Beschaffung eines Forstspezialschleppers | 2024/08 |
| 8. | Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in Vereinsgebäuden und zugehörigen Außenanlagen | 2024/48 |
| 9. | Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des RuheForst „Losheim am See | 2024/05 |
| 10. | Änderung des Bebauungsplanes Windpark Wahlener Platte mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Losheim am See auf den Gemarkungen Wahlen und Rissenthal hier: Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung und Satzungsbeschluss. | 2024/992 |
| 11. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Ortsteil Hausbach hier: Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Offenlegung | 2024/994 |
| 12. | Fortschreibung ISEK für den "Kernort Losheim" | 2024/975 |
| 13. | Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernort Losheim“ im Ortsteil Losheim | 2024/976 |
| Nichtöffentlicher Teil | ||
| TOP | Betreff | Vorlage |
| 14. | Niederschlagung von Forderungen | 2024/37 |
| 15. | Weitere Vorgehensweise bezüglich Mitgliedschaft im eGo-Saar | 2024/47 |
| 16. | Vergabe eines Auftrages an einen Sicherheitsdienst im Zuge des Ankaufs Krankenhaus in Losheim | 2024/38 |
| 17. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 18. | Personalangelegenheiten |
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Protokoll
Öffentlicher Teil
Zu 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.
Zu 2. Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung
Bürgermeister Helmut Harth informierte die Gemeinderatsmitglieder über die vorgezogene Bundestagswahl und die damit einhergehenden Problematiken. Insbesondere die Raumbelegungen in den Wahlbezirken wurde hervorgehoben, da der Termin in die Fastnachtszeit fallen würde.
Weiterhin informierte der Vorsitzende über die Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung möglicher Eisenbahnstrecken im Sinne des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs im Saarland. Das Ergebnis dieser Studie besage, dass die Gemeinde Losheim am See auf Platz 2 liege mit 1,87 Prozentpunkten und einem Invest in Höhe von 42,5 Mio. Euro.
BM Harth wies außerdem darauf hin, dass eine Reaktivierung frühestens in acht bis zehn Jahren realisierbar wäre und damit eine jährliche Kostensteigerung von 5% einherginge, die Gesamtkosten aber zunächst der Bund und das Land übernehmen würden. Eine finanzielle Belastung bestünde damit für die Gemeinde zunächst für die Sanierung, die einem Neubau entspricht, nicht. Allerdings kommen auf die Gemeinde hohe Randkosten zu, wie Parkplatzbau, Zuwegungen u.a. Außerdem sei über den späteren möglichen Betrieb keine Aussage getroffen worden. Weitere Gespräche mit dem Ministerium sollen folgen, um die finanziellen Rahmenbedingungen zu klären.
Zu 3. Bürgerfragestunde
Der Mitlosheimer Bürger Michael Salmon stellte als Anwohner der Straße „Im Flürchen“ die aus seiner Sicht schwierige Verkehrssituation dar. Insbesondere ging er dabei auf die Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr vor Ort ein.
Bürgermeister Harth merkte an, dass die Verkehrssituation bekannt sei und man nach Lösungen suchen wolle. Verschiedene kleine Maßnahmen wie z.B. Markierung Tempo 30 sollen zeitnah umgesetzt werden.
Zu 4. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur in der vorgelegten Form
ungeändert beschlossen
2024/11
Der von der Werkleitung für das Jahr 2023 erstellte Jahresabschluss wurde auftragsgemäß von der Firma Dornbach GmbH, Saarbrücken geprüft. Die Prüfung ergab gemäß dem Bestätigungsvermerk im Prüfbericht zu keinerlei Beanstandungen Anlass.
Der Prüfbericht sowie die Kostenrechnung sind als Anlagen für die Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen beigefügt. Herr Prof. Hell, der Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach und der Geschäftsführer der TWL sowie der Bürgermeister, in seiner Funktion als Betriebsleiter, werden in der Sitzung anwesend sein und stehen für Fragen zur Verfügung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Jahr 2023 nach Berücksichtigung von Erträgen aus Beteiligung ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von € 1.686.155,11 aus und liegt damit unter dem erwarteten Verlust des Wirtschaftsplans 2023 in Höhe von € 1.741.131,00.
Aus dem operativen Ergebnis entfallen dabei auf die Betätigungsfelder Hallenbetrieb T€ -672, auf die Eisenbahninfrastruktur T€ -119 (einschließlich Gleisanlage, Museum und MECL) sowie auf sämtliche Wirtschaftsförderungen für die Bereiche Tourismus, Kultur und Wandern
T€ -465 und für den gesamten Stauseebereich T€ -860 an.
Der Werksausschuss Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Gemeinderat zur Feststellung des Jahresergebnisses 2023:
„Der Werksausschuss Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur in der vorgelegten Form.“
„Die Werkleitung empfiehlt, den Jahresverlust von € 1.686.155,11 mit der Ertragszuweisung von € 1.930.886,00 aus dem Gemeindehaushalt zu verrechnen, den übersteigenden Anteil des zahlungswirksamen Verlustes 2023 in Höhe von € 11.230,48 der Rücklage zuzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 233.500,41 für den Verlustausgleich 2024 vorzutragen.“
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 5. Beschlussfassung über die Vergabe des Prüfauftrages 2024 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur
ungeändert beschlossen
2024/12
Die Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Neufassung vom 22. Dezember 1999 schreibt in § 4 Abs. 2 Nr. 1 die Bestellung des Prüfers oder der Prüfstelle für den Jahresabschluss im Rahmen der Prüfung der für die Eigenbetriebe geltenden besonderen Vorschriften, hier für den Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur, durch den Gemeinderat vor.
Die Verwaltung schlägt vor, den Prüfauftrag 2024 für den Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur an die Dornbach GmbH, Saarbrücken, zu vergeben. Die Dornbach GmbH hat ein Angebot abgegeben, in dem der Preis des Vorjahres von € 8.600,00, auf € 8.900,00 zuzüglich Umsatzsteuer einschl. Reisespesen und Fahrtkosten erhöht wurde.
„Der Werksausschuss Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Gemeinderat, die Vergabe des Prüfauftrages für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur zum Festpreis von € 8.900,00 zuzüglich Umsatzsteuer an die Dornbach GmbH, Saarbrücken.“
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Die Vergabe des Prüfauftrages für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur zum Festpreis von 8.900,00 € zuzüglich Umsatzsteuer an die Dornbach GmbH, Saarbrücken wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6. Festsetzung der Realsteuerhebesätze; Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025
ungeändert beschlossen
2024/982
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift.
Nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) ist der Hebesatz für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge festzusetzen. Nach § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt. Die in dieser Hauptveranlagung festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an.
Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitraum.
Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum zum 31.12.2024 endet und damit auch die Geltungsdauer der bisherigen Hebesätze.
Damit die Grundsteuerpflichtigen im Jahr 2025 zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen
werden können, ist daher ein neuer Hebesatzbeschluss erforderlich. Dieser kann entweder in einer eigenen Hebesatzsatzung oder im Rahmen der Haushaltssatzung erfolgen.
Aufgrund der oben dargestellten Sachlage empfiehlt die Verwaltung, eine Festsetzung der Realsteuerhebesätze in einer gesonderten Hebesatzsatzung für 2025 noch im Jahr 2024. Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird und die Erhebung der Grundsteuer auf den 01. Januar 2025 fällt, ist es notwendig, bereits jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen.
Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es für das Jahr 2025 nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.
Die Berechnung des Hebesatzes für die Grundsteuer B erfolgte auf der Grundlage des prognostizierten Messbetragsvolumens der Grundsteuerwerte durch das Ministerium der Finanzen und für Wirtschaft.
Die Bandbreite der Messbetragsschätzung liegt zwischen 596.000 € und 632.000 €.
Bei der Berechnung des Hebesatzes der Grundsteuer B wurde von einem Messbetragsvolumen in Höhe von 600.000 € ausgegangen.
Bei der Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes von 430 % bei der Grundsteuer B würde es zu einer Mehrbelastung in Höhe von ca. 430.000 € kommen.
Um eine Aufkommensneutralität zu erreichen, könnte der Hebesatz auf 356% reduziert werden.
Über die Entwicklung bei der Grundsteuer A kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage getroffen werden. Es liegen erst ca. 50 % der neuen Einheitswertbescheide für das Jahr 2025 vor. Bei einem Grundsteuer A Aufkommen von ca. 50.000 € (Messbetragsvolumen von 17.500 €) für 2024 ist mit einer Abweichung, in Höhe von ca. 14.000 € bei Beibehaltung des jetzigen Hebesatzes (305%) zu rechnen.
Die Verwaltung geht hier von einer geschätzten Reduzierung des Messbetragsvolumens in Höhe von ca. 4.500 € aus. Dies führt zu einer Mindereinnahme in Höhe von ca. 14.000 € (4.500 € x 305 %).
Der Grundsteuer A Hebesatz müsste somit auf 410% angehoben werden, um eine Aufkommensneutralität zu erreichen.
Verwaltungsseitig wird eine Festsetzung der Grundsteuer A in bisheriger Höhe von 305% und bei der Grundsteuer B eine Reduzierung um 70% Punkte auf 360% vorgeschlagen, um eine Aufkommensneutralität über die beiden Grundsteuerarten zu erreichen.
Vorschlag der Verwaltung:
| 2024 | 2025 | +/- Einnahmen |
| Grundsteuer A | 305 v. H. | 305 v. H. | - 14.000 € |
| Grundsteuer B | 430 v. H. | 360 v. H. | +22.620 € |
| Gewerbesteuer | 445 v. H. | 445 v. H. | ~ 0 € |
In der Hebesatzsatzung für 2025 werden neben den beiden Grundsteuer Hebesätze auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das kommende Jahr festgesetzt.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Helmut Harth erläuterte, dass der Hauptausschuss die Anpassung der Grundsteuer A mit 305 %, der Grundsteuer B mit 350 % und der Gewerbesteuer mit 445 % empfehlend für den Gemeinderat beschlossen hat. Dem stimmte der Gemeinderat ohne Einwände zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Realsteuerhebesätze im Rahmen der Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 mit folgenden Hebesätzen:
Grundsteuer A mit 305 %, Grundsteuer B mit 350 % und Gewerbesteuer mit 445 %
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7. Vergabe von Aufträgen
Zu 7.1. Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweck- und Schulturnhalle im OT Losheim
hier: Vergabe eines Auftrages, 2.BA
ungeändert beschlossen
2024/52
Für die Umsetzung des 2. BA wurde durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, für das Gewerk Fassadenarbeiten eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Da sich die Förderrichtlinie ZEP-Kommunal Sanierung noch im Entwurf befindet, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine haushaltsrechtlichen Verpflichtungen verbunden sind und daraus keine zukünftige Förderung des Vorhabens abgeleitet werden kann. Die Ausführung des Vorhabens erfolgt damit auf eigenes finanzielles Risiko.
Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der eingereichten 6 Angebote durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, wird eine Vergabe des Auftrages für das Bauvorhaben zur Sanierung der Dr. Röder-Halle, 2. BA, wie folgt vorgeschlagen:
Fa. BTA Malerbetrieb Tsitak e.K., Kindsbach 273.402,50 €/brutto
Der Fachbereich 3 -Bauen- schließt sich der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KomCon, unter dem Vorbehalt zur Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, der Auftragsvergabe an die Fa. BTA Malerbetrieb Tsitak e.K., Kindsbach, an.
Die Ausführung der Arbeiten soll im Frühjahr in Verbindung mit der Erneuerung des Flachdaches erfolgen.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Die Vergabe des Auftrages für die Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle im OT Losheim über die Fassadendämm- und Putzarbeiten für den 2.BA an die Firma BTA Malerbetrieb Tsitak aus Kindsbach wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7.2. Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle im OT Losheim
hier: Aufhebung einer Ausschreibung, 2.BA
ungeändert beschlossen
2024/53
Zur Umsetzung der Sanierung der Dr.-Röder Halle wurden durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, das Gewerk der Metallbauarbeiten (Lieferung von Fenstern und Türen) beschränkt ausgeschrieben.
Hinweis: Bei der zuvor durchgeführten öffentlichen Ausschreibung der Metallbauarbeiten wurde kein Angebot eingereicht. Aus diesem Grund wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Zum Submissionstermin am 07.10.2024, 11.00 Uhr, wurde ein Angebot eingereicht.
1. Fa. lrsch und Lauer Storex, Hülzweiler 263.144,90 E/brutto
Nach formaler und technischer Prüfung des eingereichten Angebotes durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, wird durch das Architekturbüro die Aufhebung der Ausschreibung empfohlen.
Grund der Aufhebung ist, dass das eingereichte Angebot nicht den in der Ausschreibung geforderten Ausschreibungsbedingungen entspricht und somit ausgeschlossen werden muss.
Durch den Bieter wurden, den technischen Spezifikationen abweichende Produkte, u.a. in Bezug auf die Wärmedämmeigenschaften, angeboten.
Der Fachbereich 3 -Bauen- schließt sich der Empfehlung des Architekturbüros an. Die Ausschreibung wird jetzt überarbeitet und soll dann erneut beschränkt ausgeschrieben werden.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Die Aufhebung der Ausschreibung Metallbauarbeiten (Lieferung von Fenstern und Türen) für die Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle im OT Losheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7.3. Erneuerung des Flachdaches der MZH im OT Niederlosheim
hier: Vergabe eines Auftrages
ungeändert beschlossen
2024/997-01
Im Rahmen der Renovierung der MZH im OT Niederlosheim, soll das Flachdach der Halle erneuert werden. Hierfür wurden vom Fachbereich 3 - Bauen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen jeweils 8 Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes für Flachdach- und Gerüstbauarbeiten aufgefordert.
Das geprüfte Ergebnis ist als Anlage beigefügt.
Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der eingereichten Angebote durch das Planungsbüro BTB Lauer, aus Losheim, wird folgender Vergabevorschlag vorgeschlagen:
1. Flachdachabdichtung Aufhebung des Vergabeverfahrens
2. Gerüstbauarbeiten Vergabe des Auftrages an den Mindestbietenden
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
1. Die Aufhebung der Ausschreibung Flachdachabdichtung für die Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle im OT Losheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Die Vergabe eines Auftrages für die Erneuerung des Flachdaches der MZH im OT Niederlosheim über die Gerüstbauarbeiten an die Firma Hanisch Gerüstbau GmbH, Neunkirchen, zum Angebotspreis von 11.959,38 € brutto wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7.4. Sanierung des Campingplatz Losheim am See
hier: Auftragsvergaben für Empfangsgebäude Campingplatz
- Fliesen- und Plattenlegearbeiten
- Malerarbeiten
ungeändert beschlossen
2024/26
Entsprechend dem Baufortschritt des Empfangsgebäudes auf dem Campingplatz Losheim wurden die Gewerke Fliesen- und Plattenlegearbeiten, sowie die Malerarbeiten durch das Planungsbüro Rogmann Ingenieure, Homburg, beschränkt ausgeschrieben.
Für die Fliesen- und Plattenlegearbeiten wurden 7 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 17.09.2024 lagen 3 Angebote vor. Das Angebot der Firma Reis & Wilhelm GmbH wurde aufgrund fehlender Unterlagen ausgeschlossen.
Die Firma Rutz GmbH, Wadgassen, bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von netto 263.483,87 € an.
Für die Malerarbeiten wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 15.10.2024 lag ein Angebot vor.
Die Firma Malerbetrieb Jager, Losheim am See, bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von netto 59.115,50 € an.
Die Submissionsergebnisse sind als Anlage beigefügt.
Nach technischer, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung wird seitens des Planungsbüros Rogmann Ingenieure und des Fachbereiches 3 - Bauen vorgeschlagen, den Auftrag für die Fliesenarbeiten an die Firma Rutz GmbH, Wadgassen, für netto 263.483,87 €, sowie den Auftrag für die Malerarbeiten an den Malerbetrieb Jager, Losheim am See, für netto 59.115,50 €, zu vergeben.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
1. Die Vergabe eines Auftrages für die Sanierung des Empfangsgebäudes am Campingplatz über die Fliesen- und Plattenlegearbeiten an die Firma Rutz GmbH, Wadgassen, zum Angebotspreis von 263.483,87 € netto wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Die Vergabe eines Auftrages für die Sanierung des Empfangsgebäudes am Campingplatz über die Malerarbeiten an die Firma Malerbetrieb Jager, Losheim am See, zum Angebotspreis von 59.115,50 € netto wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7.5. Vergabe eines Auftrages zur Beschaffung eines Forstspezialschleppers
ungeändert beschlossen
2024/08
Bei der am 20.06.2024 durch den Gemeinderat beschlossenen Ausschreibung eines Forstspezialschleppers für den Gemeindeforst wurden zwei Angebote abgegeben.
Nach der Angebotsöffnung am 23.09.24 durch Frau Ilka Mandernach und Herrn Tilmann Lahann im Auftrag von Müller, Altmeyer und Partner und einer Formalprüfung am 25.09.24 (Anlage 1) wurde die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft.
Beide Angebote (technische Daten inhaltlich identisch) entsprechen den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Bei dem Vergleich der Bewertungskriterien (Anlage 3) erreicht die Firma RWZ die Höchstpunktzahl.
Die Verwaltung schlägt somit die Vergabe des Auftrages in Höhe von 458.745,00 € inkl. MwSt an die Firma RWZ vor.
Diskussionsverlauf:
BM Harth erläuterte, dass diese Investition den Forstbetrieb deutlich unterstützt hinsichtlich Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung und Flexibilität bei der Holzernte.
Beschluss:
Die Vergabe eines Auftrages zur Beschaffung eines Forstspezialschleppers bei der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG in Höhe von 458.745,00 € inkl. MwSt. wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 8. Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in Vereinsgebäuden und zugehörigen Außenanlagen
ungeändert beschlossen
2024/48
In der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses vom 10.10.24 wurde unter TOP 7 der Antrag des Dachverbandes der Fußballvereine zur LED Umrüstung behandelt. Aufgrund bisher nicht genehmigter Fördermittel des Projektträgers ZUG bat der Dachverband die Gemeinde darum, die drohende Finanzierungslücke von 25% der Kosten zur Umrüstung zu übernehmen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Entwurf für ein mögliches Förderprogramm zu entwerfen und die ungefähren jährlichen Kosten zu ermitteln. In dem Förderprogramm sollen neben den Zuschüssen für die Umrüstung der Flutlichtanlagen auch weitere Energiesparmaßnahmen förderfähig sein, um allen ansässigen Vereinen Hilfestellung für energetische Sanierungen zu bieten. Der erste Entwurf des Förderprogramms ist dem Anhang beigefügt.
Diskussionsverlauf:
Die Verwaltung informierte, dass der Entwurf nun überarbeitet und mit anderen Förderprogrammen abgeglichen wird. Die Richtlinie wird dann erneut zur Verabschiedung vorgelegt.
Beschluss:
Die Einführung einer Förderrichtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in Vereinsgebäuden und zugehörigen Außenanlagen wird grundsätzlich beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt diese fertigzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 9. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des RuheForst „Losheim am See
ungeändert beschlossen
2024/05
Im Zuge der Anpassung der Entgeltordnung für die Nutzung des RuheForst „Losheim am See im November 2023 wurde das regelmäßige Nutzungsrecht für Grabstellen auf 40 Jahre beschränkt.
Bei Familienbiotopen ist es damit möglich, dass bei einer späteren Belegung die Ruhefrist länger dauert, als das Nutzungsrecht noch läuft. Dieser Fall tritt auf den übrigen Friedhöfen bei Familien und Tiefengrabstätten auch regelmäßig auf. Für diesen Fall ist der Nachkauf von Nutzungsrechten in der Friedhofsgebührensatzung geregelt.
In der Entgeltordnung für die Nutzung des RuheForst „Losheim am See fehlt bislang eine solche Regelung. Sie wird aktuell eigentlich auch noch nicht benötigt. Da die Kunden des Ruheforstes sich aber häufig gerade wegen der langfristigen Sicherung der Grabstellen für diese Art der Bestattung entscheiden, kommt es regelmäßig zu Nachfragen zu diesem Sachverhalt.
Um den Kunden eine befriedigende Antwort geben zu können, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen den Nachkauf von Nutzungsrechten analog zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde jetzt bereits zu regeln.
Dazu soll folgender Passus unter „§ 4 Entgelte für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstellen“ der Entgeltordnung ergänzt werden:
„Nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren ab Beginn des Nutzungsrechtes kann das Nutzungsrecht verlängert werden, längstens jedoch bis zum 18.10.2105. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte wird 1/40 der vollen Gebühr der dann geltenden Entgeltordnung für jedes weitere Nutzungsjahr erhoben.“
Die Änderung dieser Form ist mit dem Kooperationspartner abgesprochen.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Die Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des RuheForstes Losheim am See wird wie vorgeschlagen beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 10. Änderung des Bebauungsplanes Windpark Wahlener Platte mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Losheim am See auf den Gemarkungen Wahlen und Rissenthal
hier: Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung und Satzungsbeschluss.
ungeändert beschlossen
2024/992
Für den Windpark Wahlener Platte, der im Jahr 2004 ans Netz ging, steht die Vorbereitung des sogenannten Repowering an. Aktuell stehen dort 7 Windkraftanlagen mit je 1,5 MW Leistung bei einer Anlagenhöhe von 123m und einem Rotordurchmesser von 78 m. Sie erzeugen jährlich rund 13 GWh Strom. Für die bestehenden Anlagen läuft 2024 die vertragliche Einspeisevergütung aus. Die ABO Wind AG aus Wiesbaden projektiert das Repowering des Windparks. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 29.09.2021 wurden die Planungen vorgestellt.
Es ist vorgesehen die bestehenden 7 Anlagen durch 4 deutlich größere Anlagen zu ersetzen. Vorgesehen sind Anlagen mit einer Nennleistung von 6,8 MW mit einer Gesamthöhe von 245,5 m und einem Rotordurchmesser von 163 m. Der erwartete jährliche Stromertrag liegt bei rund 65 GWh. Die Standorte sind so gewählt, dass annähernd 1000m Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden. Das geplante Repowering des Windparks Wahlener Platte ist Teil des Ausbaus und der Neustrukturierung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.
Die bauplanungsrechtliche Grundlage des bestehenden Windparks bildet bisher der Bebauungsplan „Windpark Wahlener Platte“ aus dem Jahr 2003. Um das Repowering zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan an die beabsichtigte neue Nutzung angepasst werden. Die Kosten des Verfahrens werden von der ABO-Wind AG als Antragsteller getragen.
Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 27.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Windpark Wahlener Platte mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Losheim am See auf den Gemarkungen Wahlen und Rissenthal gefasst. Die frühzeitige Offenlegung erfolgte im Zeitraum vom 24.10.2022 bis zum 25.11.2022. Aus dem Rücklauf der frühzeitigen Offenlegung hatten sich Änderungen und Ergänzungen ergeben, die in den Plan eingearbeitet wurden. Diese Planfassung wurde vom Gemeinderat am 16.05.2024 gebilligt und im Zeitraum vom 03.06.2024 bis zum 05.07.2024 erneut offengelegt. Parallel dazu fand die Beteiligung der Träger statt.
Aus der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben sich keine Änderungen der Planungen ergeben. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind beigefügt.
Es steht an die Abwägung zu beschliessen, sowie den Satzungsbeschluss für die B-Planteiländerung und den Feststellungsbeschluss für die F-Planteiländerung zu fassen.
Den betroffenen Ortsräten in Rissenthal und Wahlen liegen die Planunterlagen zur Beratung vor. Es wird davon ausgegangen, dass spätestens zur Sitzung des Gemeinderates am 12.11.2024 die Ortsratsvoten vorliegen.
Diskussionsverlauf:
Verwaltungsseitig wurde darüber informiert, dass die Ortsräte der betroffenen Ortsteile in ihren Sitzungen am 29.10.2024 (Wahlen) und 06.11.2024 (Rissenthal) der Teiländerung des Bebauungsplans in der vorliegen Form zugestimmt haben.
Beschluss:
Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken nach Vorlage, die Änderung des Bebauungsplans "Windpark Wahlener Platte" als Satzung und die Teiländerung des Flächennutzungsplans für die überplante Fläche werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 4
Zu 11. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Ortsteil Hausbach
hier: Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Offenlegung
ungeändert beschlossen
2024/994
Frau Simone Kessler hatte mit Schreiben vom 17.04.2024 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das ehemalige Forsthaus Boch in Hausbach gestellt.
Das bereits bestehende Gebäude wurde seinerzeit im Außenbereich als Forsthaus genehmigt. Der Bebauungsplan wird benötigt, damit eine vorgesehene Nutzungsänderung als Ferienwohnung bzw. zu Wohnzwecken baurechtlich genehmigt werden kann. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient im Wesentlichen dazu die bestehende Nutzung festzuschreiben und abzusichern.
Beim Vorhabenbezogenen Bebauungsplan trägt der Antragsteller die Kosten. Die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans werden durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde geregelt.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.06.2024 wurde der Aufstellung eines Bebauungsplanes in der beantragten Form grundsätzlich zugestimmt. Zwischenzeitlich wurde das Planungsbüro ARGUS-CONCEPT vom Antragsteller mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Verfahrensdurchführung beauftragt. Die Entsprechenden Planunterlagen liegen vor und sind mit der Verwaltung abgestimmt. Sie sind als Anlage beigefügt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da für die Fläche aktuell noch eine forstwirtschaftliche Nutzung festgesetzt ist.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen auf der Grundlage der Planunterlagen den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ferienhaus Forsthaus Hausbach“ zu fassen, einschließlich der F-Planteiländerung und gleichzeitig den Planentwurf zu billigen, sowie die Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für das Scoping - Verfahren mit dieser Grundlage durchzuführen. Dem folgt nach einer Auswertung und ggfls. Plananpassung die eigentliche Offenlegung.
Diskussionsverlauf:
Der Ortsrat Hausbach hatte in seiner Sitzung am 29.10.2024 über den Planentwurf beraten und diesem zugestimmt.
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ferienhaus Forsthaus Hausbach“ wird beschlossen. Die vorliegenden Planunterlagen werden für eine erste Offenlegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 12. Fortschreibung ISEK für den "Kernort Losheim"
ungeändert beschlossen
2024/975
Das 2023 bis 2024 erarbeitete Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Losheim am See wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See als Grundlage für weitere gemeindeentwicklungsrelevante Entscheidungen in einem Teilbereich des o.g. Ortsteils gebilligt. Für diesen Teilbereich enthält das ISEK ein Handlungskonzept mit einem Maßnahmenkatalog und einer Zeit- und Kostenplanung, um dessen Entwicklung in einem Zeitraum von voraussichtlich rund 15 Jahren durch öffentliche Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung voranzutreiben.
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023 / 2024 sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Nach Art. 8 Abs. 2 kann „die räumliche Abgrenzung als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB (...) erfolgen.“ Dies ist von der Gemeinde Losheim am See beabsichtigt.
Das vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) erfüllt die Anforderungen an Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs.1 und 2 BauGB.
Auf der Grundlage des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den o.g. Ortsteil der Gemeinde Losheim am See hat der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Untersuchungsgebiet/ ISEK-Gebiet „Kernort Losheim“ im Ortsteil Losheim der Gemeinde Losheim am See die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 17.04.2024, sowie am 19.06.2024 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Losheim am See. Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen Vorbereitenden Untersuchungen, welche die Gemeinde vor der Festlegung der förmlichen Sanierungsgebiete durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet (ISEK-Plan).
Die öffentlichen Aufgabenträger wurden mit Schreiben vom 19.06.2024 über das ISEK mit den Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan (ISEK-Plan) und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 26.07.2024 eingeräumt. Außerdem wurden vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Losheim am See die Planunterlagen öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).
Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger hat der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft.
Der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in das ISEK mit den Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan (ISEK-Plan) sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen (im ISEK enthalten).
Der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See billigt das ISEK mit den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Für die Fortschreibung des ISEK für den „Kernort Losheim“ werden die folgenden Punkte beschlossen:
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und § 139 BauGB
2. Billigung des ISEK mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
4. Beschluss der städtebaulichen Rahmenpläne (ISEK) und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 13. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernort Losheim“ im Ortsteil Losheim
ungeändert beschlossen
2024/976
Das 2023 bis 2024 erarbeitete Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Losheim am See wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See als Grundlage für weitere gemeindeentwicklungsrelevante Entscheidungen in einem Teilbereich des o.g. Ortsteils gebilligt. Für diesen Teilbereich enthält das ISEK ein Handlungskonzept mit einem Maßnahmenkatalog und einer Zeit- und Kostenplanung, um dessen Entwicklung in einem Zeitraum von voraussichtlich rund 15 Jahren durch öffentliche Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung voranzutreiben.
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023 / 2024 sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Nach Art. 8 Abs. 2 kann „die räumliche Abgrenzung als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB (...) erfolgen.“ Dies ist von der Gemeinde Losheim am See beabsichtigt.
Das vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) erfüllt die Anforderungen an vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 und 2 BauGB.
Auf der Grundlage des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den o.g. Ortsteil der Gemeinde Losheim am See hat der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Untersuchungsgebiet / ISEK-Gebiet „Kernort Losheim“ im Ortsteil Losheim der Gemeinde Losheim am See die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 17.04.2024, sowie am 19.06.2024 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Losheim am See. Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Gemeinde vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und der städtebauliche Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet (ISEK-Plan).
Der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2024 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in das ISEK mit den vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan (ISEK-Plan) sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete rechtfertigen, beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2024 die Ergebnisse des ISEK mit den vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht billigend zur Kenntnis genommen.
Die Gründe, die die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Kernort Losheim“ im Ortsteil Losheim der Gemeinde Losheim am See liegen vor.
Der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See nimmt den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kernort Losheim“ im Ortsteil Losheim der Gemeinde Losheim am See werden gemäß § 142 BauGB vom Gemeinderat, gem. dem beigefügten Satzungstext einschließlich Lageplan, beschlossen.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernort Losheim“ im Ortsteil Losheim der Gemeinde Losheim am See wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig