Für die Verleihung von Nutzungsrechten der Einrichtung RuheForst "Losheim am See" und dessen Anlagen sowie Leistungen des RuheForstes werden von der RuheForst Losheim am See GbR als Betreiberin Entgelte nach den Maßgaben dieser Entgeltordnung erhoben.
| 1. | Schuldner der Entgelte für Leistungen nach der Friedhofssatzung für den RuheForst sind: | |
| a) | Vertragsnehmer, die einen Nutzungsvertrag über das Nutzungsrecht an einem Biotop oder einer Grabstätte abgeschlossen haben, | |
| b) | bei Bestattungen die Personen, die vertraglich bzw. nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben oder die nach § 26 Bestattungsgesetz für die Bestattung verantwortlich sind und der Antragsteller, | |
| c) | bei Umbettungen und Wiederbeisetzungen der Antragsteller. | |
| 2. | Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. | |
Die Entgeltschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Entgeltordnung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. Die Entgelte werden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Rechnung fällig.
Für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstellen im RuheForst werden folgende Entgelte erhoben. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der Wertungsstufe des RuheBiotops und der Dauer des Nutzungsrechtes.
In der Teilfläche A des RuheForstes werden Nutzungsrechte bis zum Jahr 2105 vergeben. Im Regelfall werden hier bis zu 10 Urnen an einem Biotop bestattet.
In der Teilfläche B des RuheForstes werden Nutzungsrechte über 40 Jahre vergeben. Im Regelfall werden hier bis zu 12 Urnen an einem Biotop bestattet.
Nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren ab Beginn des Nutzungsrechtes kann das Nutzungsrecht verlängert werden, längstens jedoch bis zum 18.10.2105. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte wird 1/40 der vollen Gebühr der dann geltenden Entgeltordnung für jedes weitere Nutzungsjahr erhoben.
| a) | GemeinschaftsBiotop | |
| Wertungsstufe I Gebühr pro Einzelplatz: | 880,00 € | |
| Wertungsstufe II Gebühr pro Einzelplatz: | 1.200,00 € | |
| Wertungsstufe III Gebühr pro Einzelplatz: | Preis n. VB | |
| Findling Gebühr pro Einzelplatz: | 1.200,00 € | |
| b) | Familien- oder FreundschaftsBiotop sowie EinzelBiotop | |
| Wertungsstufe I Gebühr für das gesamte RuheBiotop: | 3.900,00 € | |
| Wertungsstufe II Gebühr für das gesamte RuheBiotop: | 5.900,00 € | |
| Wertungsstufe III Gebühr für das gesamte RuheBiotop: | Preis n. VB | |
| Findling Gebühr für das gesamte RuheBiotop: | 5.900,00 € | |
| a) | Gestellung von Urnen |
| Für die Gestellung einer biologisch abbaubaren, durch ein Krematorium abfüllbaren und versiegelbaren Schmuckurne (einschl. des Versands an einen Bestatter oder Krematorium) | |
| wird folgendes Entgelt erhoben: 85,00 € | |
| b) | Sonderanfertigung einer Plakette |
| Die Herstellung einer Plakette ist Bestandteil des Nutzungsrechtes. Sie beinhaltet die Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburts- und Sterbedatums sowie eines Kreuzes auf Wunsch. | |
| Für die Sonderanfertigung einer Plakette mit einem Motiv aus einer vorhandenen Auswahlliste | |
| wird folgendes Entgelt erhoben: 64,50 € | |
| Für die Sonderanfertigung einer Plakette mit einem Motiv aus einer eigenen Vorlage | |
| wird folgendes Entgelt erhoben: 95,20 € | |
| c) | Stornierung von Verträgen |
| Für die Stornierung und Rückabwicklung von bestehenden Vorsorgeverträgen | |
| wird ein Entgelt in Höhe von: 20% des Biotopwertes erhoben |
Die Bestattung wird durch die Gemeinde Losheim am See als Trägerin des Friedhofes durchgeführt. Für die Durchführung der Bestattung einschließlich der Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des RuheBiotops werden Gebühren nach der jeweils aktuellen Friedhofgebührensatzung der Gemeinde Losheim am See erhoben.
Die Entgeltordnung tritt ab dem 12. November 2024 in Kraft.