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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 51/2025
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Die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 – BG Bl. S.750 werden wie folgt ergänzt:

1. Zu § 9 - Baukostenzuschuss

Neben den Hausanschlusskosten wird ein Baukostenzuschuss gemäß § 9 AVBWasserV und der Anlage 1 zu den Ergänzenden Bestimmungen der WVL zur AVBWasserV berechnet.

Altbaugebiete und unbebaute Grundstücke

Netzkostenbeiträge für die Erstellung der Verteilungsanlagen und Verlegen der Straßenlängsleitung (Versorgungsleitungen) für Grundstücke innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes bzw. innerhalb der Ortslage werden erhoben.

Beim Anschluss an Verteilungsanlagen, beträgt der Beitrag je m3 umbauter Raum, der auf dem Grundstück vorhandenen bzw. neu zu errichtenden Gebäude bis zu 3.000 m3 1,84 € ohne MWSt. bzw. 1,97 incl. 7 % MWSt. je m3 und für jeden diese Größe übersteigenden m3 umbauten Raum 0,15 € ohne MWSt. bzw. 0,16 incl. 7 % MWSt. Wird von einem Grundstückseigentümer für ein unbebautes Grundstück (Gartengrundstück, Viehweide und ähnliches) der Anschluss an die bestehende Wasserversorgungsleitung beantragt, so ist für diesen Anschluss für Grundstücke bis 2.000 m2 Fläche ein einmaliger Beitrag von 1,07 € ohne MWSt. bzw. 1,14 incl. 7 % MWSt. je m3 und für jeden weiteren m2 Grundstücksfläche zusätzlich 0,10 € ohne MWSt. bzw. 0,11 incl. 7 % MWSt. zu erheben.

Sollte auf dem betreffenden Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt ein Gebäude errichtet werden, wird eine Neuberechnung des Netzkostenbeitrags gemäß Abs. 2 unter Berücksichtigung des bereits erhobenen Netzkostenbeitrages durchgeführt.

Der vom Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss beträgt 50 % der vorgenannten Berechnungsgrundlage zuzüglich 7 % MWSt.

Neubaugebiete

Beim Anschluss an Verteilungsanlagen (Neubaugebiete), berechnet sich die Bemessungsgrundlage wie folgt:

Summe der Fläche des

X

Baukosten des Neubaugebietes

anzuschl. Grundstücks

Summe der Fläche aller anzuschließenden Grundstücke

Der vom Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss beträgt 50 % der vorgenannten Bemessungsgrundlage zuzüglich 7 % MWSt.

2. Zu § 10 - Hausanschluss

Die Herstellung eines Hausanschlusses ist auf einem Vordruck zu beantragen. Dem Antrag ist eine Grundrisszeichnung beizufügen, aus dem ersichtlich ist, wo der Anschluss untergebracht werden soll.

Der Hausanschlusskosten-Grundbetrag für Leitungsquerschnitte bis DN 40 (11/2 Zoll) bis 10 m Anschlusslänge*) beträgt 3.500,00 € ohne MWSt. bzw. 3.745,00 € incl. 7 % MWSt.

Bei einer Anschlusslänge*) über 10 m beträgt der Zuschlag je angefangenem Meter oberhalb 10 m Anschlusslänge*) 130,- € ohne MWSt. bzw. 139,10 € incl. 7 % MWSt.

Bei Hausanschlüssen über DN 40 treten an die Stelle der wie vor genannten Beträge die gesondert ermittelten Kosten.

Für die Unterhaltung des Hausanschlusses (Reparatur und Erneuerung) trägt das Versorgungsunternehmen die Kosten, es sei denn die Wiederherstellung der Oberfläche im privaten Bereich geht über den normalen Aufwand us. In diesem Falle ist der Mehraufwand vom Anschlussnehmer zu tragen.

Umänderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Anlage des Anschlussnehmers erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden, werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

Gleiches gilt für die vom Kunden begehrte zeitweilige Absperrung seines Anschlusses und für durch Mängel an der Kundenanlage bedingte Arbeiten am Hausanschluss.

*) Als Anschlusslänge gilt die Entfernung zwischen Straßenmitte und Hausaußenwand entlang der Rohrtrasse