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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis Steuerfälligkeit

Am 15.02.2025 werden die Abgaben (Grundbesitz, Niederschlagswasser) und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 1. Quartal 2025 fällig.

Ab dem Fälligkeitstag wird neben der Steuer bzw. Abgabe der gesetzliche Säumniszuschlag geschuldet. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine ordnungsgemäße Zuordnung und Verbuchung das Kassenkonto im Verwendungszweck angegeben sein muss. Wenn Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben wird die fällige Rate von dem hinterlegten Girokonto abgebucht. Wird eine Abbuchung nicht eingelöst, so entstehen zusätzliche Bankgebühren, die vom Pflichtigen zu zahlen sind.

Sollten Sie auf Lastschrift umstellen wollen finden Sie ein entsprechendes Formular im Amtsblatt, welches Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindekasse einreichen, gerne auch per Mail: (gemeindekasse@losheim.de).