Der Verteilungsplan zur im letzten Jahr beschlossenen Auszahlung der Jagdpachterträge 2023/2024 kann innerhalb der nächsten beiden Wochen von den Jagdgenossen bei mir eingesehen werden.
Die Auszahlung der Pachtanteile ist für Samstag, 27. April 2024, vorgesehen.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass alle Besitzer und Besitzerinnen von Grundflächen (Feld, Wald und Grundstücken in der Ortslage) verpflichtet sind, Änderungen in den Eigentumsverhältnissen dem Jagdvorsteher mitzuteilen. Denn der Jagdvorsteher ist andererseits verpflichtet, das Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft aktuell zu halten. Da diese Änderungen belegt werden müssen, kann die Mitteilung leider nicht telefonisch erfolgen.