| Teilbereich 1 | „In der Langen Bösgewanne“ in den Ortsgemeinden Maikammer und Kirrweiler, |
| Teilbereich 2 | „Im Loch“ (geplante Buswendeschleife) in der Ortsgemeinde Maikammer, |
| Teilbereich 3 | „Wanderparkplatz“ in der Ortsgemeinde Maikammer, |
| Teilbereich 4 | „Im obern Ried“ in der Ortsgemeinde Kirrweiler, |
| Teilbereich 5 | „In den Hartwiesen-Äckern (Süd)“ in der Ortsgemeinde Kirrweiler |
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau hat mit Verfügung vom 25.02.2025 die vom Verbandsgemeinderat am 12.12.2024 festgestellte 7. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der geltenden Fassung genehmigt.
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplans mit dieser Bekanntmachung wirksam und ab sofort mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeinde-verwaltung, Immengartenstraße 24, in 67487 Maikammer, Zimmer UG 02 (Untergeschoss) zu den allgemeinen Öffnungszeiten auf Dauer bereitgehalten.
Die oben genannte Dienststelle gibt über den Inhalt des Bauleitplans auf Verlangen Auskunft.
Die 7. Änderung ist zudem auf der Website der Verbandsgemeinde Maikammer eingestellt und über den folgenden Link jederzeit einsehbar.
https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/flaechennutzungsplan-verbandsgemeinde/
Hinweis:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Maikammer geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.