Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, am 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der Erträge — 6.898.002,00 Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen — 6.829.896,00 Euro
Jahresüberschuss — 68.106,00 Euro
Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 388.373,00 Euro
Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen — 90.340,00 Euro
Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen — 90.340,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
internen Leistungsbeziehungen — 0,00 Euro
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 368.600,00 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 774.100,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — 405.500,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 17.127,00 Euro
Tilgung von Darlehen — 312.686,00 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen — 7.294.299,00 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen — 7.294.299,00 Euro
Abnahme liquide Mittel/ Veränderung
des Finanzmittelbestands — 329.813,00 Euro
3. Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke
a) Wasserwerk
Im Wirtschaftsplan „Wasserversorgung“ werden für das Wirtschaftsjahr 2024
im Erfolgsplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.432.200,-- Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.388.600,-- Euro
Ergebnis/Gewinn — 43.600,-- Euro
im Vermögensplan
die Deckungsmittel auf — 440.200,-- Euro
der Finanzbedarf auf — 440.200,-- Euro
davon Investitionen — 335.000,-- Euro
festgesetzt.
b) Abwasserbeseitigungseinrichtungen
Im Wirtschaftsplan „Abwasserbeseitigungseinrichtungen“ werden für das Wirtschaftsjahr 2024
im Erfolgsplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.044.150,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.101.000,00 Euro
Ergebnis/Verlust — -56.850,00 Euro
im Vermögensplan
die Deckungsmittel auf — 1.943.850,00 Euro
der Finanzbedarf auf — 1.943.850,00 Euro
davon Investitionen — 1.540.000,00 Euro
festgesetzt.
c) Photovoltaikeinrichtungen
Im Wirtschaftsplan „Photovoltaikeinrichtungen“ werden für das Wirtschaftsjahr 2024
im Erfolgsplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 93.000,-- Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 85.900,-- Euro
Ergebnis/Gewinn — 7.100,-- Euro
im Vermögensplan
die Deckungsmittel auf — 43.000,-- Euro
der Finanzbedarf auf — 43.000,-- Euro
davon Investitionen — 0,-- Euro
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
- verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
- verzinste Anleihe — 0,00 Euro
zusammen auf — 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich
auf — 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf — 250.000,00 Euro
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
a) Verzinste Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Sondervermögen „Wasserversorgung“ — 0,00 Euro
- Sondervermögen „Abwasserbeseitigungseinrichtungen“ — 0,00 Euro
- Photovoltaikeinrichtungen — 0,00 Euro
— 0,00 Euro
b) Kredite zur Liquiditätssicherung
- Sondervermögen „Wasserversorgung“ — 0,00 Euro
- Sondervermögen„Abwasserbeseitigungseinrichtungen“ — 0,00 Euro
- Photovoltaikeinrichtungen — 0,00 Euro
— 0,00 Euro
c) Verpflichtungsermächtigungen
- Sondervermögen „Wasserversorgung“ — 0,00 Euro
- Sondervermögen„Abwasserbeseitigungseinrichtungen“ — 0,00 Euro
- Photovoltaikeinrichtungen — 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich
auf — 0,00 Euro
Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer ist in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt.
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Wassergebühren (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Wasserversorgung) |
| a) Grundgebühr pro Wasseranschluss (Wasserzähler) nach der Größe des Wasserzählers |
| bis 4 m3-Zähler — 60,00 Euro jährlich, |
| 5 - 10 m3-Zähler — 100,00 Euro jährlich, |
| 11 - 16 m3-Zähler — 290,00 Euro jährlich, |
| über 16 m3-Zähler — 540,00 Euro jährlich. |
| b) Bezugsgebühr pro cbm Frischwasser — 2,10 Euro |
| c) Umsatzsteuer |
| Zu allen festgelegten Entgelten, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils geregelten Höhe hinzuzurechnen. |
| 3. | Kanalbenutzungsgebühren (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) |
| a) Benutzungsgebühr einschl. Abwasserabgabe je m3 gewichteter Schmutzwassermenge — 2,35 Euro |
| b) Wiederkehrender Beitrag pro m2 möglicher Abflussfläche — 0,45 Euro |
| c) Grundgebühr für Weinbau pro Verrechnungseinheit — 10,35 Euro |
| d) Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung |
| - pro m3 häuslichem Abwasser und Schlamm aus zugelassenen Kläranlagen — 2,35 Euro |
| 4. | Anteilssatz an den laufenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung |
| pro m2 Straßenfläche im Jahr für |
| a) Gemeindestraßen — 0,66 Euro |
| b) Landesstraßen gemäß besonderer Vereinbarung |
| Die Sätze der einmaligen Beiträge werden wie folgt festgesetzt: | |
| 1. | Wasserversorgung (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Wasserversorgung) |
| 1.1 Straßenleitungen pro m² gewichteter Grundstücksfläche — 4,28 Euro |
| 1.2 Hauptversorgungsleitungen pro m² gewichteter Grundstücksfläche — 0,69 Euro |
| 1.3 Übrige Anlagen pro m² gewichteter Grundstücksfläche — 1,19 Euro |
| 1.4 Zu diesen Beitragssätzen (1.1 bis 1.3) wird die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben. |
| 2. | Abwasserbeseitigungseinrichtungen (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) |
| 2.1 Straßenleitungen |
| a) Niederschlagswasserbeseitigung pro m2 zulässiger Abflussfläche — 8,96 Euro |
| b) Schmutzwasserbeseitigung pro m2 gewichteter Grundstücksfläche — 3,12 Euro |
| 2.2 Übrige Anlagen |
| a) Niederschlagswasserbeseitigung pro m2 zulässiger Abflussfläche — 4,11 Euro |
| b) Schmutzwasserbeseitigung pro m2 gewichteter Grundstücksfläche — 0,74 Euro |
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird auf — 33,5 %
festgesetzt.
Die Umlage wird mit je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
zur Zahlung fällig.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug — 14.330.374,68 Euro (F)
und zum 31.12.2019 — 14.622.983,57 Euro. (V)
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 beträgt — 14.605.084,07 Euro (V)
und zum 31.12.2021 voraussichtlich — 14.858.641,26 Euro.(V)
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt — 15.237.747,94 Euro (V)
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 15.258.382,94 Euro (P)
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 15.326.488,94 Euro (P)
F = Festgestelltes Ergebnis, V = Vorläufiges Ergebnis, P = Planzahl
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als — 5.000,00 Euro
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Für die Altersteilzeit von Beamtinnen / Beamten ist kein Fall zugelassen. Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer ist kein Fall zugelassen.
Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2024 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 07.03.2024 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 25.03.2024, bis einschließlich Donnerstag, den 04.04.2024, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter
Tel.: 06321/5899-50 oder jutta.mueller@vg-maikammer.de