Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, am 05.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 187.912,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 186.332,00 Euro
Jahresüberschuss — 1.580,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
Saldo der Ein- und Auszahlungen — 38.102,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.250,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -1.250,00 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 36.852,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — -36.852,00 Euro
Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr — 36.852,00 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.
Die Verbandsumlage für die verbandsangehörigen Gemeinden wird entsprechend der reduzierten Holzbodenfläche für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Ortsgemeinde Kirrweiler | auf | 23.935,00 € |
| 2. Ortsgemeinde Maikammer | auf | 27.670,00 € |
| 3. Ortsgemeinde St. Martin | auf | 26.365,00 € |
Die Verbandsumlage ist zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt: — 229.532,29 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt: — 238.681,57 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt: — 247.125,26 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt: — 247.154,26 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt: — 248.734,26 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als — 2.500 Euro
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von — 5.000 Euro
sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 25.03.2024, bis einschließlich Donnerstag, dem 04.04.2024, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.
Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter jutta.mueller@vg-maikammer.de, Tel.: 06321/5899-50