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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes 5. Haingeraide Maikammer für das Jahr 2024 vom 07.03.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, am 05.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  187.912,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  186.332,00 Euro

Jahresüberschuss  —  1.580,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

Saldo der Ein- und Auszahlungen  —  38.102,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.250,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  -1.250,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  36.852,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  -36.852,00 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr  —  36.852,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6 Umlage

Die Verbandsumlage für die verbandsangehörigen Gemeinden wird entsprechend der reduzierten Holzbodenfläche für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Ortsgemeinde Kirrweiler

auf

2. Ortsgemeinde Maikammer

auf

3. Ortsgemeinde St. Martin

auf

Die Verbandsumlage ist zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt:  —  229.532,29 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt:  —  238.681,57 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt:  —  247.125,26 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt:  —  247.154,26 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt:  —  248.734,26 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als  — 2.500 Euro

überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von  — 5.000 Euro

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Maikammer, den 13.03.2024
Karl Schäfer
Zweckverbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 25.03.2024, bis einschließlich Donnerstag, dem 04.04.2024, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.

Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter jutta.mueller@vg-maikammer.de, Tel.: 06321/5899-50

Maikammer, den 13.03.2024
Gabriele Flach
Bürgermeisterin