Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 01.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der Erträge — 4.498.994,00 Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen — 4.261.370,00 Euro
Jahresüberschuss — 237.624,00 Euro
Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 308.508,00 Euro
Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen — 35.900,00 Euro
Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen — 35.900,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen — - 0,00 Euro
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 999.521,00 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 1.857.000,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — - 857.479,00 Euro
Einzahlungen aus Finanzzierungstätigkeit — 571.223,00 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 22.252,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 548.971,00 Euro
Tilgung von Darlehen — 22.252,00 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen — 5.881.656,00 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen — 5.881.656,00 Euro
Abnahme des Finanzmittelbestands — 571.223,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
- verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
— 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 0,00 Euro.
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A — 345 v. H. | |
| - Grundsteuer B — 465 v. H. | |
| b) Gewerbesteuer — 380 v. H. | |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund — 70,00 Euro |
| - | für den zweiten Hund — 100,00 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund — 130,00 Euro |
| - | für den ersten gefährlichen Hund — 600,00 Euro |
| - | für den zweiten gefährlichen Hund — 900,00 Euro |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.200,00 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Beiträge für die Unterhaltung und Anlegung von Wirtschaftswegen |
| (§§ 2 Abs. 1, 7, 8, 9 und 11 KAG) |
| Der Beitragssatz beträgt für die Abrechnung 2022 | Besondere Bekanntmachung. | |
| Der Beitragssatz beträgt als Vorausleistung für 2023 | 52,00 Euro pro ha. |
| 2. | Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG) |
| Beitragssatz: 4,0 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 16. Dezember 2016 |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt — 13.113.441,66 Euro.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt — 13.845.036,75 Euro.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt voraussichtlich — 13.116.308,74 Euro.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich — 13.204.424,44 Euro.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich — 13.559.369,44 Euro.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich — 13.796.993,44 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als — 2.500 Euro
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von — 5.000 Euro
sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt - rückwirkend - am 1. Januar 2023 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzung in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag,dem 03.04.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 12.04.2023, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 06321/5899-50 oder
jutta.mueller@vg-maikammer.de