Titel Logo
Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirrweiler für das Jahr 2023 vom 20.03.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 01.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge  —  4.498.994,00 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen  —  4.261.370,00 Euro

Jahresüberschuss  —  237.624,00 Euro

Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  308.508,00 Euro

Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen  —  35.900,00 Euro

Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen  —  35.900,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen  —  - 0,00 Euro

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  999.521,00 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  1.857.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  - 857.479,00 Euro

Einzahlungen aus Finanzzierungstätigkeit  —  571.223,00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  22.252,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  548.971,00 Euro

Tilgung von Darlehen  —  22.252,00 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen  —  5.881.656,00 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen  —  5.881.656,00 Euro

Abnahme des Finanzmittelbestands  —  571.223,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

- verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

 —  0,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  — 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  345 v. H.

- Grundsteuer B  —  465 v. H.

b) Gewerbesteuer  —  380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund  — 70,00 Euro

-

für den zweiten Hund  —  100,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund  —  130,00 Euro

-

für den ersten gefährlichen Hund  —  600,00 Euro

-

für den zweiten gefährlichen Hund  —  900,00 Euro

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  1.200,00 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Beiträge für die Unterhaltung und Anlegung von Wirtschaftswegen

(§§ 2 Abs. 1, 7, 8, 9 und 11 KAG)

Der Beitragssatz beträgt für die Abrechnung 2022

Besondere Bekanntmachung.

Der Beitragssatz beträgt als Vorausleistung für 2023

52,00 Euro pro ha.

2.

Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)

Beitragssatz: 4,0 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 16. Dezember 2016

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt  — 13.113.441,66 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt  —  13.845.036,75 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt voraussichtlich  —  13.116.308,74 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich  —  13.204.424,44 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich  —  13.559.369,44 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich  —  13.796.993,44 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als  —  2.500 Euro

überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von  —  5.000 Euro

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt - rückwirkend - am 1. Januar 2023 in Kraft.

Kirrweiler, den 28.03.2023
Rolf Metzger, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzung in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag,dem 03.04.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 12.04.2023, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 06321/5899-50 oder

jutta.mueller@vg-maikammer.de

Maikammer, den 28.03.2023
Gabriele Flach, Bürgermeisterin