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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Aufbaugemeinschaft Kirrweiler

Die Aufbaugemeinschaft Kirrweiler läd hiermit alle Mitglieder zu einer

Mitgliederversammlung

am Donnerstag, den 25. April 2024 um 14.00 Uhr in den Edelhof in Kirrweiler ein. Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits ab 12:00 Uhr.

Tagesordnung

1)

Eröffnung der Mitgliederversammlung

2)

Bericht des Vorsitzenden

3)

Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Aufbauplanung

4)

Verschiedenes

Aufbaugebiet

Das Aufbaugebiet (§ 11 Abs. 2 S. 2 WAG) der Aufbaugemeinschaft Kirrweiler umfasst laut Anlage I der Satzung die gesamte Rebfläche der Gemarkung Kirrweiler mit Ausnahme (1) der Ortslage, (2) der bebauten Grundstücke beiderseits der L 542 und in den Gewannen „Am unteren Ried“ (teilw.) und „Im Woog“, sowie (3) der Rebflächen westlich der Bahnlinie Neustadt-Landau.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Weinberge berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (vgl. § 11 Abs. 2 S. 1WAG).

Jedes Mitglied erhält die in der Satzung festgelegte Anzahl von Stimmen. Sie richtet sich nach der Rebfläche, die ein Mitglied im Aufbaugebiet der Aufbaugemeinschaft besitzt oder bewirtschaftet. Für ein Grundstück kann ein Stimmrecht nur einmal ausgeübt werden. Bei Pachtverhältnissen kann daher je nach Vereinbarung entweder der Pächter, oder der Verpächter das Stimmrecht ausüben.

Flächennachweis

Nur Personen, die ihre Fläche in geeigneter Form nachweisen können, sind berechtigt, an den Abstimmungen teilzunehmen. Eigentümer, die ihre Fläche nicht selbst bewirtschaften, können dies z.B. durch einen Kataster- oder Grundbuchauszug nachweisen. Bewirtschafter legen die Änderungsmeldung zur aktuellen EU-Weinbaukartei vor (nicht die Mitteilung zum Gesamthektarertrag).

Vollmacht

Jedes Mitglied kann sich durch seinen Ehepartner, einen Verwandten gerader Linie, oder eine Person, die im ständigen Dienst des Vertretenen steht, vertreten lassen, sofern diese Personen persönlich bekannt sind. Andernfalls ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht oder ihre Stimmen nicht auf andere Personen übertragen (§ 10 der Satzung).

Wichtiger Hinweis

Die Mitglieder sollen vor Beginn der Versammlung (s. Beginn Stimmerfassung) ihren gesamten Weinbergsbesitz im Aufbaugebiet bei der Registrierung im Versammlungslokal angeben. Dadurch kann die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig durchgeführt werden.

Um eine zügige Registrierung zu gewährleisten, werden die Mitglieder daher dringend gebeten, eine Aufstellung nach Plan-Nr. und Größe sowie Addition ihrer im Baugebiet gelegenen Flächen im Vorfeld zur Versammlung anzufertigen und auch auf das korrekte Ausfüllen und Addieren der Flächen auf den Vertretungsvollmachten zu achten. Verschiedene Vollmachten dürfen nicht zusammengezählt werden.

Kirrweiler, 27. März 2024
Aufbaugemeinschaft Kirrweiler
Im Auftrag
David Kruppenbacher, 1. Vorsitzender
Text: Aufbaugemeinschaft Kirrweiler