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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Parkverbot im Oberen Schnetzweg

In der letzten Zeit haben sich die Klagen über verkehrswidriges Parken im „Oberen Schnetzweg“ verstärkt. Parkende Fahrzeug stellen bei Fahrzeugverkehr eine Verkehrsgefährdung für Fußgänger die das Ärztehaus besuchen, insbesondere für Eltern mit Kinderwagen dar. Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Straße „Oberer Schnetzweg“ als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. In diesem darf auf der Straße nicht geparkt und es darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Wir bitten um Beachtung.

Text: Verbandsgemeinde