Nach Unfall, Krankheit oder aufgrund einer Behinderung stellt sich schnell die Frage, wer in Vertretung für die eigenen Belange und Wünsche zuständig ist. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, treten häufig ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, aber auch Bevollmächtigte in die Verantwortung der Hilfe. Der Gesetzgeber hat mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform wesentliche Regelungen zur Unterstützung der Ehrenamtlichen wie auch zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Menschen getroffen:
Daher bietet die Betreuungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau zusammen mit den Betreuungsvereinen von AWO, Lebenshilfe und SKFM erneut eine Einführungs- und Fortbildungsveranstaltung an. Kompakt und umfassend werden hierbei die Grundlagen und wesentlichen Neuerungen vorgestellt:
Die Veranstaltungen finden alle im Pro Seniore Parkstift Landau um 18.00 Uhr statt.
Um Anmeldung bis 30.04.23 wird gebeten bei den Betreuungsvereinen:
Weiterhin beraten die anerkannten Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde die Betroffenen bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Gegen eine Gebühr von zehn Euro beglaubigt die Betreuungsbehörde die erstellten Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.