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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirrweiler für das Jahr 2025 vom 17.04.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 12.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge  —  4.855.138,00 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen  —  4.799.878,00 Euro

Jahresüberschuss  —  55.260,00 Euro

Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  144.682,00 Euro

Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen  —  38.900,00 Euro

Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen  —  38.900,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus internen Leistungsbeziehungen  —  - 0,00 Euro

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  1.316.100,00 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  1.962.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  - 645.900,00 Euro

Einzahlungen aus Finanzzierungstätigkeit  —  525.306,00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  24.088,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  501.218,00 Euro

Tilgung von Darlehen  —  24.088,00 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen  —  6.525.980,00 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen  —  6.525.980,00 Euro

Abnahme des Finanzmittelbestands  —  525.306,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

- verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

 —  0,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  345 v. H.

- Grundsteuer B  —  465 v. H.

b) Gewerbesteuer  —  380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  80,00 Euro

- für den zweiten Hund  —  110,00 Euro

- für jeden weiteren Hund  —  140,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund  —  600,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund  —  900,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  1.200,00 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)

Beitragssatz:

4,0 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 16. Dezember 2016

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt  —  13.020.069,40 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt  —  13.203.750,12 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich  —  14.087.241,40 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich  —  14.842.684,40 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich  —  14.846.151,40 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt voraussichtlich  —  14.901.411,40 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,

wenn im Einzelfall mehr als  —  2.500 Euro

überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von  —  5.000 Euro

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2025 in Kraft.

Kirrweiler, den 22.04.2025
(Rolf Metzger)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzung in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag,dem 28.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 07.05.2025, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 06321/5899-50 oder

jutta.mueller@vg-maikammer.de

Maikammer, den 22.04.2025
(Gabriele Flach)
Bürgermeisterin