Titel Logo
Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Maikammer für das Jahr 2025 vom 17.04.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, am 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

3. Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke

a) Wasserwerk

Im Wirtschaftsplan „Wasserversorgung“ werden für das Wirtschaftsjahr 2025

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Ergebnis/Gewinn

im Vermögensplan

die Deckungsmittel auf

der Finanzbedarf auf

davon Investitionen

festgesetzt.

b) Abwasserbeseitigungseinrichtungen

Im Wirtschaftsplan „Abwasserbeseitigungseinrichtungen“ werden für das Wirtschaftsjahr 2025

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Ergebnis/Gewinn

im Vermögensplan

die Deckungsmittel auf

der Finanzbedarf auf

davon Investitionen

festgesetzt.

c) Photovoltaikeinrichtungen

Im Wirtschaftsplan „Photovoltaikeinrichtungen“ werden für das Wirtschaftsjahr 2025

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Ergebnis/Gewinn

im Vermögensplan

die Deckungsmittel auf

der Finanzbedarf auf

davon Investitionen

festgesetzt.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf

- verzinste Kredite auf

- verzinste Anleihe

zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf  —  0,00 Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

auf  —  250.000,00 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a)

b)

c)

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

auf  —  0,00 Euro

§ 6 Steuersätze

Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer ist in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Wassergebühren (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Wasserversorgung)

a)

b)

c)

3. Kanalbenutzungsgebühren (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

a)

b)

c)

d)

4. Anteilssatz an den laufenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung

pro m2 Straßenfläche im Jahr für

a)

Gemeindestraßen

b)

Landesstraßen gemäß besonderer Vereinbarung

Die Sätze der einmaligen Beiträge werden wie folgt festgesetzt:

1. Wasserversorgung (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Wasserversorgung)

1.1

1.2

1.3

1.4

2. Abwasserbeseitigungseinrichtungen (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

2.1

2.2

§ 8 Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf  —  35,5 %

festgesetzt.

Die Umlage wird mit je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

zur Zahlung fällig.

§ 9 Eigenkapital

F = Festgestelltes Ergebnis, V = Vorläufiges Ergebnis, P = Planzahl

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als —  5.000,00 Euro

überschritten sind.

§ 11 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 12 Altersteilzeit

Für die Altersteilzeit von Beamtinnen / Beamten ist kein Fall zugelassen. Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer ist kein Fall zugelassen.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2025 in Kraft.

Maikammer, den 22.04.2025
Flach
Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 17.04.2025 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 28.04.2025, bis einschließlich Mittwoch, den 07.05.2025, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter

Tel.: 06321/5899-50 oder jutta.mueller@vg-maikammer.de

Maikammer, den 22.04.2025
Flach
Bürgermeisterin