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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Anlässlich der Veranstaltung „MAIFEST“

wird ab Dienstag, 07.05.2024, 18:00 Uhr bis Montag, 13.05.2024 12:00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:

1. Für Fahrzeuge aller Art:

1.1

Die „Marktstraße“ von der Kreuzung „Schulstraße/Frantzplatz“, bis zur Kreuzung „Weinstraße Nord/Süd“.

1.2

Die „Weinstraße Süd“ von der Kreuzung „St. Martiner Straße/Marktstraße“ bis zur Einmündung „Weideweg“.

1.3

Die „Brunnenstraße“ von der Einmündung „Oleanderweg“ bis zur Einmündung „Weinstraße Süd“.

1.4

Die „Immengartenstraße“ von der Einmündung Weinstraße Süd bis zur Einmündung (Rathaus).

1.5

Die Straße „Frantzplatz“ von der Einmündung „Immengartenstraße“ bis Schulstraße

1.6

Die „Weinstraße Nord“ nach dem Parkplatz „Kirchplatz“ bis zur Einmündung „St. Martiner Straße“.

1.7

Die Schulstraße von Einmündung Marktstraße bis Schule.

2. Erlass von Halteverboten

Das Halten von Fahrzeugen ist auf folgenden Straßen verboten:

2.1

In der „Hartmannstraße“ ab dem Anwesen Nr. 32 bis zum ehem. Schulhaus Alsterweiler auf der Nordseite mit dem Zusatz „Parkboxen gesperrt“

3. Umleitung des Verkehrs

Aus Richtung Edenkoben kommend:

Schwimmbadstraße - Hubweg- Immengartenstraße - Blumenstraße - Marktstraße - Poststraße

Aus Richtung Neustadt kommend:

Poststraße - Marktstraße - Blumenstraße - Immengartenstraße - Hubweg- Schwimmbadstraße oder Hartmannstraße - Mühlstraße - K 32

4. Sperrung von Parkplätzen

4.1

Der Kurzzeitparkplatz auf dem Marktplatz ist ab Dienstag, den 07.05.2024 gesperrt.

4.2

Der Parkplatz Weinstraße Süd ist ab Dienstag, den 07.05.2024 gesperrt.

4.3

Der Busparkplatz „Brückenwaage“ ist ab Dienstag, den 07.05.2024 gesperrt.

4.4

Der Parkplatz Alter Markt ist ab Dienstag, den 07.05.2024 gesperrt.

4.5

Die Parkplätze in der Straße „ Frantzplatz“ sind ab Dienstag, den 07.05.2024 gesperrt.

5. Busparkplätze, Schwerbehindertenparkplätze und Besucherparkplätze

Bei der Zufahrt zur Kalmitsporthalle von der K32 kommend wird eine Zufahrt als Busparkplätze ausgewiesen.

Als Parkplätze für Festbesucher ist das Parkdeck und der Parkplatz am Schwimmbad und am Ärtztehaus, Weinstraße Nord und Kirchplatz auszuschildern.

Die Parkplätze neben dem Rathaus (Immengartenstraße 24) werden als Schwerbehinderten Parkplätze ausgewiesen

6. Taxenstellplätze

Neben dem Rathaus werden mit Verkehrszeichen 229 StVO Taxistellplätze ausgewiesen.

7. Sonstiges

Bei der Ausfahrt vom Parkplatz „Kirchplatz“ ist das Verkehrszeichen 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) aufzustellen sowie das vorhandene Verkehrszeichen 209-10 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) abzudecken.

In der Johannes-Damm-Straße bei den beiden Ausfahrten des Parkdecks sind die Verkehrszeichen 209-10 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) aufzustellen, und die VZ 267 StVO an der Einmündung Schwimmbadstraße abzudecken.

Die VZ 267 StVO in der Schulstraße Einmündung Weinstraße Nord sind abzudecken.

8. Entfall von Bushaltestellen

Die Bushaltestellen des Palatina-Bus in Richtung Neustadt (Einkaufsmarkt, Schwimmbad und Frantzplatz) entfällt. Für die Linie 501 & 503 steht die Bushaltestelle Realschule Plus als Ersatz zur Verfügung.

9. Sonderregeln für die 24. Wein Rally

Am 11.05.2024 wird die Weinstraße Süd und die Markt Straße für die Fahrzeuge der Weinrally freigegeben.

Von 8:30 Uhr bis 12: 30 Aufhebung der Einbahnstraßenregelung von der Weinstraße Süd und der Markstraß von Kreuzung Sankt Martiner Straße bis Kreuzung Schulstraße.

An allen Einmündungen des gesperrten Bereiches sind Sicherungsposten aufzustellen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
- Ordnungsamt -