Der Ortsgemeinderat St. Martin hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 27.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der Erträge auf — 3.161.237,00 Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 3.160.288,00 Euro
Jahresüberschuss — 949,00 Euro
Finanzhaushalt
ordentlichen Einzahlungen auf — 3.016.180,00 Euro
ordentlichen Auszahlungen auf — 2.913.667,00 Euro
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 102.513,00 Euro
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 295.500,00 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 415.000,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -119.500,00 Euro
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 117.036,00 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 100.049,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 2) — 6.987,00 Euro
Tilgung von Darlehen — 100.049,00 Euro —
Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 3.431.716,00 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 3.431.716,00 Euro
Abnahme des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr — 117.036,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
- verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
zusammen auf — 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,
wird festgesetzt auf — 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 Euro
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. — 0,00 Euro
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr am 28.09.2022 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A — 365 v. H.
- Grundsteuer B — 470 v. H.
b) Gewerbesteuer — 400 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 90,00 Euro
- für den zweiten Hund — 110,00 Euro
- für jeden weiteren Hund — 120,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund — 800,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund — 800,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 800,00 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Beiträge für die Unterhaltung und Anlegung von Wirtschaftswegen (§§ 2 Abs. 1, 7, 8, 9 und 11 KAG)
Der Beitragssatz beträgt
für die Abrechnung 2022 — Besondere Bekanntmachung.
Der Beitragssatz beträgt als Vorausleistung
für 2023 — 187,00 Euro pro ha.
2. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)
Beitragssatz: — 8,00 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 20. Dezember 2016 in der derzeit geltenden Fassung.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018
beträgt — 12.069.803,40 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019
beträgt — 12.826.421,99 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020
beträgt — 12.920.763,72 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt — 12.966.092,01 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt — 12.968.300,01 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 12.969.249,01 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als — 2.500 Euro
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von — 5.000 Euro
sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2023 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 15.05.2023, bis einschließlich Mittwoch, dem 24.05.2023, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus. Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder