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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Martin für das Jahr 2023 vom 17.04.2023

Der Ortsgemeinderat St. Martin hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 27.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge auf  —  3.161.237,00 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  3.160.288,00 Euro

Jahresüberschuss  —  949,00 Euro

Finanzhaushalt

ordentlichen Einzahlungen auf  —  3.016.180,00 Euro

ordentlichen Auszahlungen auf  —  2.913.667,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  102.513,00 Euro

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  295.500,00 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  415.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  -119.500,00 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  117.036,00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  100.049,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 2)  —  6.987,00 Euro

Tilgung von Darlehen  —  100.049,00 Euro  — 

Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  —  3.431.716,00 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  —  3.431.716,00 Euro

Abnahme des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr  —  117.036,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

- verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

zusammen auf  —  0,00 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,

wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. —  0,00 Euro

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr am 28.09.2022 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  365 v. H.

- Grundsteuer B  —  470 v. H.

b) Gewerbesteuer  —  400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  90,00 Euro

- für den zweiten Hund  —  110,00 Euro

- für jeden weiteren Hund  —  120,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund  —  800,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund  —  800,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  800,00 Euro

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Beiträge für die Unterhaltung und Anlegung von Wirtschaftswegen (§§ 2 Abs. 1, 7, 8, 9 und 11 KAG)

Der Beitragssatz beträgt

für die Abrechnung 2022  —  Besondere Bekanntmachung.

Der Beitragssatz beträgt als Vorausleistung

für 2023  —  187,00 Euro pro ha.

2. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)

Beitragssatz:  —  8,00 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 20. Dezember 2016 in der derzeit geltenden Fassung.

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018

beträgt  —  12.069.803,40 Euro

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019

beträgt  —  12.826.421,99 Euro

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

beträgt  —  12.920.763,72 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  —  12.966.092,01 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  12.968.300,01 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  12.969.249,01 Euro

§ 9

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als  —  2.500 Euro

überschritten sind.

§ 10

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von  —  5.000 Euro

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 11

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2023 in Kraft.

St. Martin, den 08.05.2023
Timo Glaser
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 15.05.2023, bis einschließlich Mittwoch, dem 24.05.2023, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus. Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder

jutta.mueller@vg-maikammer.de

Maikammer, den 08.05.2023
Gabriele Flach
Bürgermeisterin