Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 (KomZG) i.V.m. § 97 Abs. 1 (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Zweckverbandsmitglieder bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2024 liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 05.02.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 4, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die EinwohnerInnen der Verbandsmitglieder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer oder per E-Mail jutta.mueller@vg-maikammer.de eingereicht werden.
Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06321/5899-50 oder E-Mail jutta.mueller@vg-maikammer.de.
Die Verbandsversammlung wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.