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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Ortsgemeinde Maikammer will Ortsbausatzung ändern. Großer Freiraum für Photovoltaikanlagen im Geltungsberiech der Satzung bei Beachtung des schützenswerten charakteristischen Ortsbildes

Großer Freiraum für Photovoltaikanlagen im Geltungsberiech der Satzung bei Beachtung des schützenswerten charakteristischen Ortsbildes

Bei einer Informationsveranstaltung für den Ortsgemeinderat hat der Ortsplaner der Ortsgemeinde Maikammer, Prof. Karl Ziegler, den Ratsmitgliedern einen Entwurf der Änderung der Ortsbausatzung von 2016 vorgestellt. Geändert werden soll die Freigabe von PV-Anlagen im Geltungsbereich der Satzung.

Der Entwurf der Satzung sieht die Möglichkeit des Aufbringens von PV-Anlagen im definierten einsehbaren Geltungsbereich der Ortsbausatzung vor. Im nichteinsehbaren Bereich war dies bisher schon möglich“, so Ortsbürgermeister Schäfer. Durch die Definition des einsehbaren Bereichs in der Satzung waren auch bisher schon Ausnahmen in begründeten Fällen möglich. Mit der Satzungsänderung ist eine weitere Stärkung des Klimaschutzes verbunden. Unsere Cittaslowgemeinde hat sich seit vielen Jahren einem nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz verschrieben. So wurden ein Bioheizwerk mit Nahwärmenetz, ein Kaltes/Nahwärmekonzept im Baugebiet „Eulbusch III“, die Aufbringung von 4.900 qm Photovoltaikmodule auf öffentlichen Gebäuden und der Aufnahme in das Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ umgesetzt. Mit dem Beitritt zum „Kommunalen Klimapakt RLP“ und der Erstellung einer Wärmeplanung in 2023 verpflichtet sich unsere Ortsgemeinde ihre Aktivitäten im Klimaschutz und auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen“, so Ortsbürgermeister Schäfer.

Da PV-Anlagen eine Dachlandschaft in einer Gemeinde stark verändern können, sieht die Satzung eine geordnete, gestalterische Belegung vor. Damit wird man auch dem weiteren wichtigen Ziel der Ortsbausatzung, dem Erhalt unserer ortsbildprägenden Gebäude und eines harmonischen Straßenbildes im Geltungsbereich der Satzung, gerecht. Die Beachtung dieses städtebaulichen Ziels über einen Zeitraum von über 40 Jahren - die erste Ortsbausatzung wurde 1982 von der Ortsgemeinde erlassen- hat unser Straßenbild im Ortskern positiv entwickelt. Damit ist ein großes Stück an Lebensqualität und Ortsidentität verbunden. „Aus der langjährigen Erfahrung bei der Anwendung der Ortsbausatzung in der Praxis bin ich sicher, dass wir mit der geplanten Satzungsänderung unseren Bürgerinnen und Bürgern und deren Wunsch nach Nutzung erneuerbarer Energiequellen gerecht werden.

Vor der endgültigen Beschlussfassung der geänderten Ortsbausatzung im Ratsgremium muss der Entwurf zur Abstimmung und Herstellung des Benehmens der Unteren Naturschutzbehörde, der Kreisverwaltung SÜW vorgelegt werden.

Text: Ortsgemeinde Maikammer