Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz der Verbandsgemeinde Maikammer zur Renaturierung des Kropsbaches im Park der Ortsgemeinde St. Martin (Az. 241263/WP) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Die gemäß § 114 a Abs 2 Landeswassergesetz i.V. mit der Anlage 2 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) erfolgte allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Text: Kreisverwaltung SÜW