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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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​​​​​​​Bekanntgabe gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz der Verbandsgemeinde Maikammer zur Renaturierung des Kropsbaches im Park der Ortsgemeinde St. Martin (Az. 241263/WP) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Die gemäß § 114 a Abs 2 Landeswassergesetz i.V. mit der Anlage 2 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) erfolgte allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Landau, 22.12.2025
Huber, Kreisamtfrau

Text: Kreisverwaltung SÜW