In den letzten Tagen wurde festgestellt, dass um einige Grabanlagen, Pflanzenschutzmittel zur Unkrautentfernung angewandt wurden.
Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, ist eine Ordnungswidrigkeit, somit ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und wird und muss mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Einsatz diverser "Mittel für den Hausgebrauch" zur Unkrautentfernung, Streu- und Kochsalz, Steinreiniger, Haushaltsreiniger, Essig, die Unkraut abtöten können, sind nicht geprüfte chemische Substanzen, die teilweise sogar Schäden an den Pflastermaterialen und auch im Naturhaushalt verursachen können.
Ihr Einsatz zur Unkrautbekämpfung ist nicht erlaubt und streng verboten.
Pflanzenschutzrechtlich gelten Friedhöfe als Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.
Auszug der Friedhofsatzung Maikammer: 7 / Absatz 5
Die Herrichtung, Unterhalt und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätte obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung oder beauftragten Personen.
Die Ortsverwaltung appelliert an die Vernunft aller Bürger*innen, den Einsatz von Pflanzenschutzmittel zu unterlassen. Die Pflege der Grünflächen obliegt der Firma de Baumann.
Es ist ein urchristliches Anliegen, die Schöpfung Gottes zu bewahren und zu erhalten.