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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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VG-DIREKTNewsletter der VerbandsgemeindeMaikammer 04/2023

Verbandsgemeinde Maikammer

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Grundsteuerreform; Klagen beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Im März 2023 sind insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz eingegangen. Gerügt wird u. a. die Verfassungswidrigkeit der neuen Regelungen. Die Klagen haben die Aktenzeichen 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei der zuletzt genannten Klage handelt es sich um eine sog. „Sprungklage“, d. h. eine Klage, die ohne das erforderliche Vorverfahren beim Finanzamt erhoben wurde und die daher nur mit Zustimmung des Finanzamtes zulässig ist. Ob diese Zustimmung erteilt wird, ist aktuell noch offen. Das Finanzgericht beabsichtigt, die Verfahren mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung vorrangig zu bearbeiten (Quelle: GStB).

Erhebung Grundsteuer trotz Einspruchs

Trotz des Einspruchs stellen die Finanzämter den Kommunen die Daten der Grundsteuermessbeträge zur Verfügung, so dass Städte und Gemeinden mit dem jeweils geltenden Hebesatz die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und die Grundsteuerbescheide versenden können. Hierauf macht das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) aufmerksam.

Hintergrund

Legen Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide ein, so werden diese in den Datenbanken der Finanzämter erfasst. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung.

Was passiert, wenn Einsprüche zugunsten der Erklärungspflichtigen entschieden werden?

Sollten zwischenzeitlich Einsprüche zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern entschieden werden, so erlässt das Finanzamt geänderte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide und stellt den Kommunen entsprechend neue Messbeträge zur Verfügung. Diese werden seitens der Kommunen zu gegebener Zeit berücksichtigt.

Hinweis zu Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit

Die Finanzämter gewähren bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen, auch ohne ausdrücklichen Antrag Verfahrensruhe, so dass die weitere Bearbeitung des Einspruchs zunächst zurückgestellt wird. Sofern Betroffene im Rahmen ihres Einspruchsverfahrens jedoch deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch zu entscheiden.

(Quelle: LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 08.05.2023)

Kanalsanierung der Verbandsgemeindewerke in St. Martin

Derzeit laufen die Kanalsanierungsarbeiten der Verbandsgemeindewerke in St. Martin. Diese werden von der Fa. Kanaltechnik DF-ING aus Mandelbachtal ausgeführt.

Bei der Kanalsanierung mittels Inlinertechnik wird ein Glasfaserschlauch in den Hauptkanal eingebracht, mit Luftdruck aufgerichtet und mittels UV-Licht ausgehärtet. Dabei entsteht ein eigenständig tragfähiges Rohr, das den Kanal komplett auskleidet. Im Anschluss werden die Hausanschlüsse geöffnet und verpresst. Anschließend findet eine manuelle Schachtsanierung statt, so dass ein neuwertiges, dichtes Kanalsystem entsteht.

Es werden insgesamt ca. 1.000 m Inliner eingebaut, dies über das komplette Kanalnetz in St. Martin verteilt.

Während den Arbeiten kann es punktuell zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, die direkt betroffenen Anwohner werden von der Firma mittels Einwurfzettel informiert.

Die Maßnahme ist ein wichtiger Baustein zur Instandhaltung des Entwässerungssystems der Verbandsgemeindewerke Maikammer. Wir bitten, eventuelle Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Hundesteuer; Anmeldung

Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund bei der Verbandsgemeinde Maikammer innerhalb von 14 Tagen anzumelden.

Geschieht dies nicht oder verspätet, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Deshalb empfiehlt die Verwaltung:

Das Hundesteuerformular auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de unter „Bürgerservice/Formulare/Finanzen“ ausfüllen und ausdrucken. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch eine Abholung oder postalisch Zusendung des Anmeldeformulars erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Laura Schönig, 06321 5899-53 oder laura.schoenig@vg-maikammer.de

Informationen rund um die Satzungen über die Erhebung von Hundesteuer in den einzelnen Gemeinden finden sich ebenfalls auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de

Forstamt Haardt – Borkenkäfer-Monitoring

Wegen der bisher kühl-feuchten Witterung ist es noch ruhig, doch wenn es wärmer wird, dann kommen Buchdrucker, Kupferstecher und Tannenborkenkäfer aus ihren Winterquartieren. Aufgrund der hohen Populationsdichte aus dem Vorjahr wird insgesamt mit einem erhöhten Befallsrisiko gerechnet! Das Forstamt Haardt hat deshalb in den vergangenen Wochen nach Überwinterungsbäumen der Käfer Ausschau gehalten, um diese schnellstmöglich zu beseitigen und so einer weiteren Ausbreitung vorzubeugen. Zum Glück sind unsere eigenen Wälder aber meist intensiv gemischt. Fichten, Lärchen oder Weißtannen kommen nicht großflächig vor. Eine Entwaldung ganzer Landstriche, wie jetzt in Eifel und Hunsrück gefürchtet, ist deshalb nicht zu erwarten. Mit dem tatsächlichen Schwärmbeginn setzt dann die Frischbefallskontrolle wieder ein. Die Forstleute haben dabei die nähere Umgebung von alten Käferlöchern und sonnenexponierte Lagen im Blick (Quelle: Forstamt Haardt).

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