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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirrweiler für das Jahr 2024 vom 05.06.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 06.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge

4.900.286,00 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen

4.896.819,00 Euro

Jahresüberschuss

3.467,00 Euro

Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

86.127,00 Euro

Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen

37.900,00 Euro

Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen

37.900,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen

- 0,00 Euro

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

269.893,00 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

628.200,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 358.307,00 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

295.332,00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

23.152,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

272.180,00 Euro

Tilgung von Darlehen

23.152,00 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen

5.285.232,00 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen

5.285.232,00 Euro

Abnahme des Finanzmittelbestands

295.332,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf

0,00 Euro

- verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

b) Gewerbesteuer

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

70,00 Euro

- für den zweiten Hund

100,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

130,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

600,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

900,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.200,00 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)

Beitragssatz:

4,0 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 16. Dezember 2016

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt

13.844.731,49 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt

13.020.069,40 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich

13.106.409,10 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich

14.080.667,68 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich

14.318.291,68 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich

14.321.758,68 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als

2.500 Euro

überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2024 in Kraft.

Kirrweiler, den 05.06.2024
(Rolf Metzger)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzung in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung gelten gem. § 97 Abs. 2 GemO und § 119 GemO als erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag,dem 10.06.2024 bis einschließlich Dienstag, dem 19.06.2024, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 06321/5899-50 oder jutta.mueller@vg-maikammer.de

Maikammer, den 05.06.2024
(Gabriele Flach)
Bürgermeisterin