Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 06.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| Ergebnishaushalt | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 4.900.286,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 4.896.819,00 Euro |
| Jahresüberschuss | 3.467,00 Euro |
| Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 86.127,00 Euro |
| Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen | 37.900,00 Euro |
| Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen | 37.900,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen | - 0,00 Euro |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 269.893,00 Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 628.200,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 358.307,00 Euro |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 295.332,00 Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 23.152,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 272.180,00 Euro |
| Tilgung von Darlehen | 23.152,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 5.285.232,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 5.285.232,00 Euro |
| Abnahme des Finanzmittelbestands | 295.332,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| - verzinste Kredite auf | 0,00 Euro |
|
| 0,00 Euro |
Der Gesamtbetrag zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. |
| b) Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 70,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 100,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 130,00 Euro |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 600,00 Euro |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 900,00 Euro |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.200,00 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG) | |
| Beitragssatz: | 4,0 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 16. Dezember 2016 |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt | 13.844.731,49 Euro. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt | 13.020.069,40 Euro. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich | 13.106.409,10 Euro. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich | 14.080.667,68 Euro. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich | 14.318.291,68 Euro. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich | 14.321.758,68 Euro. |
| Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als | 2.500 Euro |
| überschritten sind. | |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2024 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzung in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung gelten gem. § 97 Abs. 2 GemO und § 119 GemO als erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag,dem 10.06.2024 bis einschließlich Dienstag, dem 19.06.2024, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 06321/5899-50 oder jutta.mueller@vg-maikammer.de