Der Ortsgemeinderat Maikammer hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der Erträge — 8.740.929,00 Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen — 7.726.648,00 Euro
Jahresüberschuss — 14.281,00 Euro
Finanzhaushalt
ordentlichen Einzahlungen — 8.473.009,00 Euro
ordentlichen Auszahlungen — 8.175.231,00 Euro
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 297.778,00 Euro
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 1.049.931,00 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 1.407.700,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — - 357.769,00 Euro
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 143.726,00 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 83.735,00 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2) — 59.991,00 Euro
Tilgung von Darlehen — 83.735,00 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen — 9.666.666,00 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen — 9.666.666,00 Euro
Abnahme des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr — 143.726,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
- verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
zusammen auf 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich
auf — 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse beträgt — 0,00 Euro
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr am 19.09.2023 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A — 356 v. H.
- Grundsteuer B — 470 v. H.
b) Gewerbesteuer — 398 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 70,00 Euro
- für den zweiten Hund — 100,00 Euro
- für jeden weiteren Hund — 130,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund — 480,00 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Beiträge für die Unterhaltung und Anlegung von Wirtschaftswegen
(§§ 2 Abs. 1, 7, 8, 9 und 11 KAG)
Der Beitragssatz beträgt für die Abrechnung 2023 — Besondere Bekanntmachung.
Der Beitragssatz beträgt als Vorausleistung für 2024 — 120,00 Euro pro ha.
2. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)
Beitragssatz: 8,25 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 23. November 2016
3. Ablösung von Stellplätzen gem. Landesbauordnung (§ 45 Abs. 4 LBauO)
je Stellplatz — 6.100,00 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 26.781.396,59 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 26.679.127,82 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 26.572.355,65 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 27.165.864,72 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 27.565.486,72 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 27.579.767,72 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als — 2.500 Euro
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro
sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung gelten gem. § 97 Abs. 2 GemO und § 119 GemO als erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 10.06.2024, bis einschließlich Dienstag, dem 18.06.2024, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus. Wir bitten um Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder jutta.mueller@vg-maikammer.de.