Titel Logo
Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maikammer für das Jahr 2024 vom 05.06.2024

Der Ortsgemeinderat Maikammer hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge  —  8.740.929,00 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen  —  7.726.648,00 Euro

Jahresüberschuss  — 14.281,00 Euro

Finanzhaushalt

ordentlichen Einzahlungen  —  8.473.009,00 Euro

ordentlichen Auszahlungen  —  8.175.231,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  297.778,00 Euro

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  1.049.931,00 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  1.407.700,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  - 357.769,00 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  143.726,00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  83.735,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2)  —  59.991,00 Euro

Tilgung von Darlehen  —  83.735,00 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen  —  9.666.666,00 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen  —  9.666.666,00 Euro

Abnahme des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr  —  143.726,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

- verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

zusammen auf 0,00 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

auf  —  0,00 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse beträgt — 0,00 Euro

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr am 19.09.2023 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  356 v. H.

- Grundsteuer B  —  470 v. H.

b) Gewerbesteuer  —  398 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  70,00 Euro

- für den zweiten Hund  —  100,00 Euro

- für jeden weiteren Hund  —  130,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund  —  480,00 Euro

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Beiträge für die Unterhaltung und Anlegung von Wirtschaftswegen

(§§ 2 Abs. 1, 7, 8, 9 und 11 KAG)

Der Beitragssatz beträgt für die Abrechnung 2023  —  Besondere Bekanntmachung.

Der Beitragssatz beträgt als Vorausleistung für 2024  —  120,00 Euro pro ha.

2. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)

Beitragssatz: 8,25 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 23. November 2016

3. Ablösung von Stellplätzen gem. Landesbauordnung (§ 45 Abs. 4 LBauO)

je Stellplatz  — 6.100,00 Euro

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 26.781.396,59 Euro

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 26.679.127,82 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 26.572.355,65 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 27.165.864,72 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 27.565.486,72 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 27.579.767,72 Euro

§ 9

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als  —  2.500 Euro

überschritten sind.

§ 10

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 11

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2024 in Kraft.

Maikammer, den 05.05.2024
Karl Schäfer
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung gelten gem. § 97 Abs. 2 GemO und § 119 GemO als erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 10.06.2024, bis einschließlich Dienstag, dem 18.06.2024, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus. Wir bitten um Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder jutta.mueller@vg-maikammer.de.

Maikammer, den 05.06.2024
Gabriele Flach
Bürgermeisterin