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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Martin für das Jahr 2024 vom 05.06.2024

Der Ortsgemeinderat St. Martin hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 20.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge auf

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss

Finanzhaushalt

ordentlichen Einzahlungen auf

ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2)

Tilgung von Darlehen

Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Abnahme des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

-

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

-

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr am 06.09.2023 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A

365 v. H.

-

Grundsteuer B

470 v. H.

b)

Gewerbesteuer

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

90,00 Euro

-

für den zweiten Hund

110,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

-

für den ersten gefährlichen Hund

800,00 Euro

-

für den zweiten gefährlichen Hund

800,00 Euro

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

800,00 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)

Beitragssatz:

8,00 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 20. Dezember 2016 in der derzeit geltenden Fassung.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als

überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

5.000 Euro

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt - rückwirkend - am 1. Januar 2024 in Kraft.

St.Martin, den 05.06.2024

Timo Glaser

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 Haushaltssatzung gelten gem. § 97 Abs. 2 GemO und § 119 GemO als erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 10.06.2024, bis einschließlich Dienstag, dem 19.06.2024, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus. Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder

jutta.mueller@vg-maikammer.de

Maikammer, den 05.06.2024
Gabriele Flach
Bürgermeisterin