Der Ortsgemeinderat Maikammer hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 18.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Ergebnishaushalt | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 9.222.464,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 9.204.967,00 Euro |
| Jahresüberschuss | 17.497,00 Euro |
| Finanzhaushalt | |
| ordentlichen Einzahlungen | 8.956.995,00 Euro |
| ordentlichen Auszahlungen | 8.591.418,00 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 365.577,00 Euro |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 721.409,00 Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.724.000,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 1.002.591,00 Euro |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 901.000,00 Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 263.986,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2) | 637.014,00 Euro |
| Tilgung von Darlehen inkl. Sondertilgung | 263.986,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 10.579.404,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 10.579.404,00 Euro |
| Abnahme des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 901.000,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| - verzinste Kredite auf | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf — 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse beträgt — 0,00 Euro
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 356 v. H. |
| - Grundsteuer B | 470 v. H. |
| b) Gewerbesteuer | 398 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 70,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 100,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 130,00 Euro |
| - für jeden gefährlichen Hund | 480,00 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG) | |
| Beitragssatz: | 8,25 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 23. November 2016 |
| 2. Ablösung von Stellplätzen gem. Landesbauordnung (§ 45 Abs. 4 LBauO) | |
| je Stellplatz | 6.100,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 26.679.127,82 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 26.542.126,56 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 27.118.829,82 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 27.995.642,81 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 28.009.923,81 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 28.027.420,81 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als — 2.500 Euro
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von — 5.000 Euro
sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2025 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Dienstag, dem 10.06.2025, bis einschließlich Mittwoch, dem 18.06.2025, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus. Wir bitten um Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder jutta.mueller@vg-maikammer.de.