Der Ortsgemeinderat St. Martin hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 26.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Ergebnishaushalt | |
| Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.472.921,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.465.871,00 Euro |
| Jahresüberschuss | 7.050,00 Euro |
| Finanzhaushalt | |
| ordentlichen Einzahlungen auf | 3.341.280,00 Euro |
| ordentlichen Auszahlungen auf | 3.225.223,00 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 116.057,00 Euro |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 92.100,00 Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 382.200,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -290.100,00 Euro |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 277.660,00 Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 103.617,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2) | 174.043,00 Euro |
| Tilgung von Darlehen | 103.617,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 3.714.040,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 3.714.040,00 Euro |
| Abnahme des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 277.660,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| - verzinste Kredite auf | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, | |
| wird festgesetzt auf | 0,00 Euro |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, | |
| beläuft sich auf | 0,00 Euro |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf | 0,00 Euro |
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 365 v. H. |
| - Grundsteuer B | 470 v. H. |
| b) Gewerbesteuer | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 110,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 110,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 110,00 Euro |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 800,00 Euro |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 800,00 Euro |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800,00 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG) | |
| Beitragssatz: | 8,00 v. H. gem. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 20. Dezember 2016 in der derzeit geltenden Fassung. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt | 12.920.763,72 Euro |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 12.728.073,47 Euro |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt | 13.009.191,91 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 13.200.015,80 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 13.220.350,80 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 13.227.400,80 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als — 2.500 Euro
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von — 5.000 Euro
sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2025 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, dem 10.06.2025, bis einschließlich Mittwoch, dem 18.06.2025, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus. Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder
jutta.mueller@vg-maikammer.de