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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Martin für das Jahr 2025 vom 29.04.2025

Der Ortsgemeinderat St. Martin hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 26.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf

- verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,

wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)

Beitragssatz:

§ 8 Eigenkapital

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als  —  2.500 Euro

überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von  —  5.000 Euro

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt – rückwirkend – am 1. Januar 2025 in Kraft.

St. Martin, den 03.06.2025
Timo Glaser
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, dem 10.06.2025, bis einschließlich Mittwoch, dem 18.06.2025, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus. Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter 06321/5899-50 oder

jutta.mueller@vg-maikammer.de

Maikammer, den 03.06.2025
Gabriele Flach
Bürgermeisterin