Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Verkehrspolizeiliche Anordnung
Anlässlich der Veranstaltung Weinzehnt Kirrweiler
wird ab Donnerstag, 29.06.2023, 08.00 Uhr bis Dienstag, 04.07.2023 12.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
1. Für Fahrzeuge aller Art werden folgende Straßen gesperrt:
| 1.1 | die „Schloßstraße“ ab der Einmündung „Strohgasse“ bis zur Einmündung „Kirchstraße“ |
| 1.2 | die „Kirchstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“ |
| 1.3 | die Straße „in den Forstgärten“ |
2. Erlass von Halteverboten
In allen Straßen die in Punkt 1.1 bis 1.3 Aufgeführt sind
3. Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgenden Stellen:
| 3.1 | In der „Schloßstraße“ bei der Einmündung „Hauptstraße“ |
| 3.2 | In der „Neugasse“ bei Einmündung Marktstraße |
| 3.3 | In der „Mühlgasse“ bei Einmündung Marktstraße |
4. Sperrung und Ausweisung von Parkplätzen
| 4.1 | „Parkplatz Kulturscheune“ ist ab Mittwoch, den 28.06.2023 bis einschließlich Dienstag, den 04.07.2023, 12.00 Uhr gesperrt. |
| 4.2 | „Parkplatz In den Forstgärten“ ist ab Mittwoch, den 28.06.2023 bis Dienstag, 04.07.2023 gesperrt. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24 in 67487 Maikammer, einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24 in 67487 Maikammer, erhoben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
- Ordnungsamt -