Bücher, Geschirr, Kleidung, Möbel u.v.m: Viele stellen Aussortiertes gerne mit dem Hinweis "zu verschenken" auf die Straße oder öffentliche Plätze. Leider nehmen die Fälle in jüngster Zeit enorm zu.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass mit dem unangemeldeten Abstellen von Gegenständen auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sollten Sie Zeuge einer illegalen Entsorgung werden, bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme mit der Ordnungsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
Text: Verbandsgemeinde