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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 26/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes 5. Haingeraide Maikammer für das Jahr 2026 vom 23.06.2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, am 14.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

296.834,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

292.834,00 Euro

Jahresüberschuss

4.000,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

Saldo der Ein- und Auszahlungen

- 29.836,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 4.000,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

33.836,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

33.836,00 Euro

Veränderung (Abnahme) des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

- 33.836,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6 Umlage

Die Verbandsumlage für die verbandsangehörigen Gemeinden wird entsprechend der reduzierten Holzbodenfläche für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Ortsgemeinde Kirrweiler auf

30.066,00 €

2. Ortsgemeinde Maikammer auf

34.757,00 €

3. Ortsgemeinde St. Martin auf

33.119,00 €

Die Verbandsumlage ist zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt:

238.681,57 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt:

247.125,26 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt:

259.780,81 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt:

276.862,43 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt:

279.517,63 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt:

283.517,63 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Maikammer, den 23.06.2026
gez.
(Rolf Metzger)
Zweckverbandsvorsteher

Bescheinigung

über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Offenlegung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 10.06.2026 zu den Festsetzungen Stellung genommen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 29.06.2026, bis einschließlich Dienstag, den 07.07.2026, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, öffentlich aus.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter:

Tel.: 06321/5899-51 oder sandra.utech@vg-maikammer.de

Gem. § 26 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

a)

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

b)

vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Maikammer, den 23.06.2026
gez.
(Rolf Metzger)
Zweckverbandsvorsteher