Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Verkehrspolizeiliche Anordnung
Anlässlich der Veranstaltung Weinzehnt Kirrweiler
wird ab Mittwoch, 02.07.2025, 08.00 Uhr bis Dienstag, 08.07.2025 12.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
| 1. Für Fahrzeuge aller Art werden folgende Straßen gesperrt: | |
| 1.1 | die „Schloßstraße“ ab der Einmündung „Strohgasse“ bis zur Einmündung „Kirchstraße“ |
| 1.2 | die „Kirchstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“ |
| 1.3 | die Straße „in den Forstgärten“ |
| 2. Erlass von Halteverboten | |
| In allen Straßen die in Punkt 1.1 bis 1.3 Aufgeführt sind | |
| 3. Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgenden Stellen: | |
| 3.1 | In der „Schloßstraße“ bei der Einmündung „Hauptstraße“ |
| 3.2 | In der „Neugasse“ bei Einmündung Marktstraße |
| 3.3 | In der „Mühlgasse“ bei Einmündung Marktstraße |
| 4. Sperrung und Ausweisung von Parkplätzen | |
| 4.1 | „Parkplatz Kulturscheune“ ist ab Dienstag, den 01.07.2025 17.00 Uhr bis einschließlich Dienstag, den 09.07.2024, 12.00 Uhr gesperrt. |
| 4.2 | „Parkplatz In den Forstgärten“ ist ab Mittwoch, den 02.07.2024 8.00 Uhr bis Dienstag, 08.07.2025 12.00 Uhr gesperrt. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.