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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 28/2022
Amtlicher Teil
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Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer

An alle Grundstückseigentümer, die Reinigung der öffentlichen Straßen, Bürgersteige sowie auch die an das Grundstück angrenzenden Pfade innerhalb der Gemeinde obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

Zu der wöchentlichen Reinigung gehört selbstverständlich auch, dass nach entsprechender Vegetation das überhängende Grün entfernt beziehungsweise auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten wird.

Leider mussten wir erneut feststellen, dass an vielen Grundstücken die Reinigung bzw. der Grünschnitt nicht erfolgte.

Wir möchten Sie daher höflich bitten, den erforderlichen Arbeiten nachzugehen.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
-Fachbereich Bürgerservice-