Der Ortsgemeinderat Maikammer hat in seiner Sitzung vom 30.04.2019 den Planaufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Großwiese“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.05.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Ein Vorhabenträger ist an die Ortsgemeinde herangetreten mit der Bitte, dessen bestehenden Handwerksbetrieb am Ortsrand von Maikammer ansiedeln zu dürfen, da der jetzige innerörtliche Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr erlaubt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau des Handwerksbetriebs am südlichen Ortsrand von Maikammer geschaffen werden.
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
vom 29.07.2022 bis einschließlich 09.09.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Immengartenstraße 24, Zimmer UG 02, 67487 Maikammer, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans liegen auch umweltbezogene Informationen vor. Diese zeigen eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Schutzgüter, die Wirkungsprognose auf diese Schutzgüter sowie die Ausgleichsmaßnahmen, die den Eingriff in die Umwelt durch das Bauvorhaben kompensieren.
Aufgrund der aktuellen Vorkehrungen zum Schutz vor einer COVID-19-Infektion weisen wir darauf hin, dass die Einsichtnahme in die Unterlagen nur mit zuvor vereinbartem Termin möglich ist. Wir bitten daher darum, unter der Telefon-Nr. 06321/5899-42 einen Termin zu vereinbaren. Die aktuell gültigen Corona-Verhaltensregeln für das Verwaltungsgebäude sind zu beachten.
Bitte machen Sie bei Interesse von der Möglichkeit Gebrauch, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Website der Verbandsgemeinde Maikammer über folgenden Pfad einzusehen:
Bürgerservice >> Bauen in der Verbandsgemeinde >> Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren
Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Aufstellung der Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben.
Innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der Großwiese“ liegen die folgenden Grundstücke mit den Flurstücks-Nrn.:
8607/1, 8609/1, 8609/2, 8610, 8613/1, und 8613/2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf der abgedruckten Flurkarte mit einer gestichelten Linie umrandet.