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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 29/2022
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hartmannstraße/Weiherstraße“ in Maikammer

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Maikammer hat in seiner Sitzung vom 19.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Hartmannstraße/Weiherstraße“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung einer innerörtlichen Gewerbefläche geschaffen werden. Der Vorhabenträger möchte auf der ca. 3.000 m² großen Fläche eines ehemaligen Betriebs für Eisenhandel und Weinbergbedarf drei Wohngebäude mit maximal 28 Wohneinheiten errichten.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.07.2022 dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen die Grundstücke mit den Flurstücks-Nrn. 990, 991, 991/3 und 995/3. Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug des Lageplans mit einer gestrichelten Linie umrandet.

Karl Schäfer
Ortsbürgermeister