Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat in seiner Sitzung vom 12.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Langen Bösgewanne – Teil B“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Ortsgemeinde Kirrweiler möchte die Bestrebung eines bereits ansässigen größeren Gewerbebetriebes unterstützen, eine solche Anlage auf dessen noch unbebauten Firmengrundstück errichten zu können. Damit kommt die Ortsgemeinde Kirrweiler den Zielen der Landesregierung nach, auf geeigneten Flächen die Erzeugung von erneuerbaren Energien zuzulassen.
In selber Sitzung hat der Ortsgemeinderat dem Vorentwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Da die PV-Anlage sowohl auf der Gemarkung Maikammer wie auch auf Gemarkung Kirrweiler liegt, teilt sich der Bebauungsplan in einen Teil A (Maikammer) und einen Teil B (Kirrweiler). Der Geltungsbereich für Teil A liegt mit einem Teil auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 9468 (Maikammer). Der Geltungsbereich für Teil B liegt auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 7260 (Kirrweiler). Die beiden Geltungsbereiche sind auf dem abgedruckten Auszug des Lageplans mit einer gestrichelten Linie umrandet.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans
vom 28.07.2023 bis einschließlich 28.08.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Immengartenstraße 24, Zimmer UG 02, 67487 Maikammer, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Neben dem Planvorentwurf liegen auch Umweltinformationen vor. Es werden Schutzvorschriften und Restriktionen aufgeführt sowie erste Aussagen zur Planung und eine mögliche Betroffenheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, sowie zu Boden, Wasser, Klima, Landschafts- und Ortsbild gemacht. Zudem werden Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft aufgezeigt.
Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme der Unterlagen nur mit zuvor vereinbartem Termin möglich ist. Wir bitten darum, unter der Telefon-Nr. 06321/5899-42 einen Termin zu vereinbaren. Alle Unterlagen zum Vorentwurf können auch auf der Website der Verbandsgemeinde Maikammer unter folgendem Link eingesehen werden. Es wird darum gebeten, hiervon Gebrauch zu machen.
VG-Maikammer >> Bürgerservice >> Bauen in der Verbandsgemeinde >> Bauleitpläne in Aufstellung >> Kirrweiler Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Langen Bösgewanne - Teil B