Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Anlässlich der Veranstaltung Weinkerwe in Sankt Martin
wird ab Freitag 04.08.2023 08:00 Uhr bis Dienstag, 08.08.2023, 12.00 Uhr folgende Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
1. Für Fahrzeuge aller Art, mit Ausnahme der Anlieger und Zulieferer bis 10:00 Uhr werden folgende Straßen gesperrt:
| 1.1 Die „Maikammerer Straße“ von der Einmündung „Hornbrücke“ bis „Tanzstraße“ |
| 1.2 Die „Hornbrücke“ ab Einmündung „Riedweg“ bis „Maikammerer Straße“ |
| 1.3 Die „Friedhofstraße“ ab der Einmündung „Am Pfarrgarten“ bis „Maikammerer Str.“ |
| 1.4 Die „Tanzstraße“ |
| 1.4 Die „Lärchengasse“ |
| 1.5 Die „Kirchstraße“ |
Die Sperrung erfolgt mit dem Verkehrszeichen 600-35 StVO (Absperrschranke) mit 5 roten Warnleuchten in Verbindung mit VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
Am Kriegerdenkmal muss klar erkennbar sein, dass man von der Emserstraße kommend nur nach links in die Mühlstraße einfahren kann.
2. Sperrung und Ausweisung von Parkplätzen
| 2.1 Der Parkplatz in der Tanzstraße ist in der Zeit von |
| Mittwoch, 02.08.2023 9:00 Uhr bis Dienstag 08.08.2023 12:00 Uhr gesperrt |
| Mit dem Hinweis „Be- & Entladen für Gäste Hotel Castell & Grüner Baum FREI“ |
| 2.2 Der Parkplatz Pfarrzentrum ist in der Zeit von |
| Samstag, 05.08.2023 10:00 Uhr bis Sonntag, 06.08.2023 18:00 Uhr gesperrt |
| 2.2 Die Parkboxen in der „Kellereistraße“ sind in der Zeit von |
| Mittwoch 02.08.2023 12:00 Uhr bis Montag 07.08.2023 23:59 Uhr gesperrt |
| 2.3 Die Parkboxen in der „Maikammerer Straße“ zwischen „Hornbrücke“ und „Tanzstraße“ sind in der Zeit von Mittwoch 02.08.2023 09:00 Uhr bis Montag 07.08.2023 23:59 Uhr gesperrt |
Die Sperrung erfolgt mit dem Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
Am Parkplatz Pfarrzentrum muss klar erkennbar sein, dass dieser sonntags komplett geräumt sein muss. Hier findet der Flohmarkt statt.
3. Umleitung des Verkehrs
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über L 516 Totenkopfstraße –
Heinrich Lorenz Straße / Bergstraße – Wooggasse.
4. Sonstiges:
Aufstellung von Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an den Stellen:
- Edenkobener Str. Ecke Hornbrücke
- L 514 Einmündung Friedhofstraße
Hinweis:
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Durchfahrtbreite für Rettungsfahrzeuge von 3,05 m gewährleistet wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer einzulegen.
Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Immengartenstraße 24,
67487 Maikammer oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an die VPS-eMail-Adresse
vg-maikammer@poststelle.rlp.de erhoben werden.
1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).