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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 29/2024
Amtlicher Teil
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Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze

Leider häufen sich bei der Verwaltung Beschwerden, wonach an vielen Grundstücken notwendige Heckenrückschnitte nicht erfolgt sind und die Hecken mitunter in Straßen, Wege und Plätze hineinwachsen.

Die Verwaltung möchte daher nochmals darauf hinweisen, dass nach den jeweiligen Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen (https://vg-maikammer.de/buergerservice/satzungen/) die Reinigung der öffentlichen Straßen, Bürgersteige sowie auch der an das Grundstück angrenzenden Pfade innerhalb der Gemeinde grundsätzlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer obliegen. Zu der Reinigung gehört selbstverständlich auch, dass nach entsprechender Vegetation das überhängende Grün entfernt beziehungsweise auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten wird.

Wir möchten Sie nochmals bitten, die erforderlichen Arbeiten zu erledigen und bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
- Fachbereich Bürgerservice -