Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Anlässlich der Veranstaltung „Maikammerer Kerwe“
wird ab Donnerstag 17.07.2025, 08.00 Uhr bis Mittwoch 23.07.2025 08.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätz für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
1. Für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme der Anlieger und Zulieferer:
1.1 Die Straße „Frantzplatz“ von der Einmündung Immengartenstraße bis zur Einmündung Marktstraße gesperrt.
2. Erlass von Halteverboten
Das Halten von Fahrzeugen ist auf folgenden Straßen und Plätzen verboten:
2.1 die Busparkplätze sowie die Parkplätze in der Straße „ Franzplatz“
2.3 Parkplatz „Zum Alten Markt“
3. Umleitung des Verkehrs
Aus Richtung Edenkoben kommend:
Immengartenstraße – Blumenstraße – Marktstraße
4. Verlegung der Bushaltestellen
Die Bushaltestellen des Palatina-Bus in Richtung Neustadt für die Linie 501 & 503 (Einkaufsmarkt, Schwimmbad, Frantzplatz und die Ersatzhaltestelle Bahnhofstraße) entfällt. Als Ersatz steht die Bushaltestelle an der Realschule Plus zur Verfügung.
Für die Linie 500 in Richtung Neustadt entfällt die Bushaltestelle Frantzplatz.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.