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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes 5. Haingeraide Maikammer für das Jahr 2025 vom 06.01.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, am 02.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  258.769,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  255.769,00 Euro

Jahresüberschuss  —  2.900,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

Saldo der Ein- und Auszahlungen  — 44.619,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  0,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  44.619,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  - 44.619,00 Euro

Veränderung (Zunahme) des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr  — 44.619,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.

§ 6 Umlage

Die Verbandsumlage für die verbandsangehörigen Gemeinden wird entsprechend der reduzierten Holzbodenfläche für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Ortsgemeinde Kirrweiler  —  auf 34.117,00 €

2. Ortsgemeinde Maikammer  —  auf 39.439,00 €

3. Ortsgemeinde St. Martin  —  auf 37.581,00 €

Die Verbandsumlage ist zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

beträgt:  —  238.681,57 €  — 

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt:  —  247.125,26 €  — 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt:  — 268.486,15 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt:  —  270.066,15 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt:  —  272.966,15 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,

wenn im Einzelfall mehr als  —  2.500 Euro

überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von  —  5.000 Euro

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Maikammer, den 13.01.2025
(Rolf Metzger)
Zweckverbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.12.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 20.01.2025, bis einschließlich Mittwoch, dem 29.01.2025, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.

Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter jutta.mueller@vg-maikammer.de, Tel.: 06321/5899-50

Maikammer, den 13.01.2025
(Gabriele Flach)
Bürgermeisterin