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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Maikammer

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 06. April 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters

und

am Sonntag, dem 27. April 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 28.02.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer erhalten.

Maikammer, 13.01.2025
Dr. Reinhold Stadler
1. Beigeordneter als Wahlleiter