Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Anlässlich der Veranstaltung Weinkerwe in Sankt Martin wird ab Freitag, 04.08.2023 08:00 Uhr bis Dienstag 08.08.2023, 12.00 Uhr folgende Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
| 1.1 | Die „Maikammerer Straße“ von der Einmündung „Hornbrücke“ bis „Tanzstraße“ |
| 1.2 | Die „Hornbrücke“ ab Einmündung „Riedweg“ bis „Maikammerer Straße“ |
| 1.3 | Die „Friedhofstraße“ ab der Einmündung „Am Pfarrgarten“ bis „Maikammerer Str.“ |
| 1.4 | Die „Tanzstraße“ |
| 1.4 | Die „Lärchengasse“ |
| 1.5 | Die „Kirchstraße“ |
Die Sperrung erfolgt mit dem Verkehrszeichen 600-35 StVO (Absperrschranke) mit 5 roten Warnleuchten in Verbindung mit VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art).
Am Kriegerdenkmal muss klar erkennbar sein, dass man von der Emserstraße kommend nur nach links in die Mühlstraße einfahren kann.
| 2.1 | Der Parkplatz in der Tanzstraße ist in der Zeit von Mittwoch, 02.08.2023, 9:00 Uhr bis Dienstag, 08.08.2023, 12:00 Uhr gesperrt |
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| Mit dem Hinweis „Be- & Entladen für Gäste Hotel Castell & Grüner Baum FREI“ |
| 2.2 | Der Parkplatz Pfarrzentrum ist in der Zeit von Samstag, 05.08.2023, 10:00 Uhr bis Sonntag, 06.08.2023, 18:00 Uhr gesperrt |
| 2.2 | Die Parkboxen in der „Kellereistraße“ sind in der Zeit von Mittwoch, 02.08.2023, 12:00 Uhr bis Montag, 07.08.2023, 23:59 Uhr gesperrt |
| 2.3 | Die Parkboxen in der „Maikammerer Straße“ zwischen „Hornbrücke“ und „Tanzstraße“ sind in der Zeit von Mittwoch, 02.08.2023, 09:00 Uhr bis Montag, 07.08.2023, 23:59 Uhr gesperrt |
Die Sperrung erfolgt mit dem Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot.
Am Parkplatz Pfarrzentrum muss klar erkennbar sein, dass dieser sonntags komplett geräumt sein muss. Hier findet der Flohmarkt statt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über L 516 Totenkopfstraße – Heinrich Lorenz Straße / Bergstraße – Wooggasse.
Aufstellung von Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an den Stellen:
| - | Edenkobener Str. Ecke Hornbrücke |
| - | L 514 Einmündung Friedhofstraße |
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Durchfahrtbreite für Rettungsfahrzeuge von 3,05 m gewährleistet wird.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer einzulegen.
Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an die VPS-eMail-Adresse vg-maikammer@poststelle.rlp.de erhoben werden. |
1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).
Text: Verbandsgemeinde