In Rheinland-Pfalz sind Stand 17. Juli 2024 fünf Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekannt. Im Landkreis Südliche Weinstraße gibt es bislang keine positiv getesteten Tiere. Die Kreisverwaltung ist nichtsdestotrotz entsprechend ihrem Alarm- und Einsatzplan in Bereitschaft. „Wir tun alles uns Mögliche, um für den Fall der Fälle - nämlich, dass sich die Tierseuche vom Norden des Landes weiter bis zu uns verbreitet - vorbereitet zu sein“, betont Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir besprechen uns regelmäßig intern und mit anderen Behörden zum Sachstand und treffen alle Vorkehrungen, die im Vorfeld eines Ausbruchs möglich sind. Auch die Jägerinnen und Jäger im Zuständigkeitsgebiet unseres Veterinäramts haben wir als Kreisverwaltung diese Woche angeschrieben, um sie über die neuesten Entwicklungen der Seuchenverbreitung im Land zu informieren, auf das bestehende Testverfahren hinzuweisen und das Team des Veterinäramts als Ansprechstelle zu benennen.“
70 Euro pro Probe für Jägerschaft
So sind die Jägerinnen und Jäger weiterhin gehalten, jedes verunfallte, verendete oder krank erlegte Wildschwein zu beproben. Beprobt werden müssen wie gehabt entweder Blut, Milz, Lymphknoten oder ein langer Röhrenknochen (Oberschenkel- oder Oberarmknochen). Die Jägerschaft kennt die Vorgehensweise, wurde im jetzigen Schreiben aber noch einmal erinnert: Material für die Beprobung kann beim Veterinäramt der Kreisverwaltung, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau nach telefonischer Anmeldung unter 06341 940-360 abgeholt werden. Mit der Probe versendet werden muss der Probenbegleitschein, der den Jägerinnen und Jägern vorliegt. Pro eingesendeter Probe werden die Jägerinnen und Jäger mit 70 Euro entschädigt.
Zum Thema Beprobung hat die Kreisverwaltung in ihrem Schreiben an die Jägerschaft ein Merkblatt beigefügt, das auch - ebenso wie der Begleitschein und weitere Informationen zur ASP - auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.suedliche-weinstrasse.de/asp zu finden ist. Ein Video zur Beprobung ist überdies unter https://www.wald.rlp.de/mediathek/wald-tiere#c34431 abrufbar.
Beprobte Tierkörper können zur Beseitigung nach telefonischer Anmeldung unter oben genannter Nummer zu den Geschäftszeiten in Kadavertüten oder stabiler auslaufsicherer Plastikverpackung abgegeben werden.
„Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr für die Schweinepopulation ist unbedingt auf strenge Hygiene zu achten“, unterstreicht das Veterinäramt, das die Jägerschaft im Landkreis SÜW und der Stadt Landau weiterhin auf dem Laufenden halten wird.
Die Geschäftszeiten des Veterinäramts der Südlichen Weinstraße lauten aktuell wie folgt: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr. Falls die Seuche auch im Landkreis Südliche Weinstraße oder der Stadt Landau nachgewiesen wird, informiert das Veterinäramt über die dann erweiterte Erreichbarkeit.
Wanderer, Augen auf
Wer im Wald, beispielsweise beim Wandern, den Kadaver eines toten Wildschweins entdeckt, möge bitte, falls bekannt, den zuständigen Jagdpächter oder das Veterinäramt Südliche Weinstraße unter der Telefonnummer 06341 940-360 informieren. Wenn möglich unter Angabe der GPS-Koordinaten.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers kann die Seuche auch über infizierte Lebensmittel in die Wildschweinpopulation eingeschleppt werden. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern an Autobahnraststätten entsorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, besteht die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche in heimische Bestände eingeschleppt wird. Fleischliche Speisereste sind also auch unterwegs sehr sorgfältig zu entsorgen.
Um ihre Schweineställe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen auch Tierhalterinnen und Tierhalter, wie ihnen bekannt, konsequent auf Hygiene achten. Dazu gehört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.
Auf der Webseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz sind wichtige Informationen und Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest zu finden:
https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest
Ebenso hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest für Bürgerinnen und Bürger, für jagdlich, forstlich oder landwirtschaftlich Tätige sowie für Tierärztinnen und Tierärzte zusammengetragen. Interessierte finden auf der Website des Ministeriums außerdem viele Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp
Text: Kreisverwaltung SÜW