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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 30/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan „Im Schneller“ – 1. Erweiterung

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat in seiner Sitzung vom 06.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Im Schneller“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 15.03.2024 im Nachrichtenblatt bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung der 1. Erweiterung sollen derzeit noch 4 nicht überplante Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Schneller“ aufgenommen werden, damit die künftige bauliche Entwicklung in eine an die Umgebungsbebauung angepasste städtebauliche Ordnung gelenkt werden kann.

In seiner Sitzung vom 02.07.2025 hat der Ortsgemeinderat Kirrweiler die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Grund dafür war eine Änderung der Festsetzungen hinsichtlich der erlaubten Anzahl der Wohneinheiten.

Im Geltungsbereich der 1. Erweiterung liegen die Flurstücke mit den Nrn. 3557/2, 3557/3, 3557/8 und 3557/9.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Einsichtnahme in den geänderten Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der erfolgt in der Zeit vom

01.08.2025 bis einschließlich 22.08.2025

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maikammer unter nachfolgendem Link. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls unter nachfolgendem Link abrufbar.

https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/buergerservicebauen-in-der-verbandsgemeindebauleitplaene-in-aufstellung/

Pfad auf der Website:

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{{gt}} Bürgerservice {{gt}}

{{gt}} Bauen in der Verbandsgemeinde {{gt}}

{{gt}} Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren {{gt}}

{{gt}} Kirrweiler Bebauungsplan „Im Schneller – 1. Erweiterung“

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in einem angemessen verkürzten Zeitraum stattfindet. Des Weiteren dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass

1.

Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

3.

Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauamt@vg-maikammer.de bis zum 22. August 2025 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer zugesandt (Posteingang bis 11.08.2025 bei der Adresse Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer | Posteingang ab 12.08.2025 bei der Adresse Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer) oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden (wegen Umzug der Verwaltung nach Neustadt ins Telekom-Gebäude, Chemnitzerstraße 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße, erst ab dem 06.08.2025 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, Tel. 06321/5899-40),

4.

die Unterlagen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans neben der Einsichtnahme im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer (wegen Umzug der Verwaltung nach Neustadt ins Telekom-Gebäude, Chemnitzerstraße 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße, erst ab dem 06.08.2025 und nach vorheriger Terminvereinbarung), eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Falkenstein, Tel. 06321/5899-40, E-Mail: juergen.falkenstein@vg-maikammer.de.

Die 1. Erweiterung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung ist im beschleunigten Verfahren nicht gegeben. Da negative umweltbezogene Auswirkungen insgesamt zu vermeiden sind, werden die wichtigsten Umweltauswirkungen, die sich aufgrund der Planung ergeben könnten, geprüft und im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Schneller“ ist auf dem abgedruckten Auszug des Lageplans mit einer durchgezogenen Linie umrandet, der Geltungsbereich der 1. Erweiterung ist mit einer gestrichelten Linie umrandet.

Kirrweiler, den 23.07.2025
Rolf Metzger
Ortsbürgermeister