hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 28.07.2022 -
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;
hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Edenkoben Flurstücks-Nr. 9319 | |
| - | Nutzungsart: Weinberg |
| - | Lage: „Alte Sauweide“ Größe: 0,2532 ha |
| Gemarkung Edenkoben Flurstücks-Nr. 9320 | |
| - | Nutzungsart: Weinberg |
| - | Lage: „Alte Sauweide“ Größe: 0,0935 ha |
| Gemarkung Sankt Martin Flurstücks-Nr. 5718 | |
| - | Nutzungsart: Weinberg |
| - | Lage: In den „Etschwiesen und Heidenwingerten“ Größe: 0,0756 ha |
| Gemarkung Sankt Martin Flurstücks-Nr. 5717 | |
| - | Nutzungsart: Weinberg |
| - | Lage: „In den Etschwiesen und Heidenwingerten“ Größe: 0,0435 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung s c h r i f t l i c h mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.
Das Amtsblatt erscheint je nach Veröffentlichungsbedarf.
Das Amtsblatt wird im Foyer des Kreishauses (An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau) sowie von außen einsehbar am Haupteingang ausgehängt.
Zudem steht das Amtsblatt in digitaler Form auf der Internetseite des Landkreises Südliche Weinstraße unter dem Link: https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/amtsblatt.php zur Verfügung. Ein Download als pdf-Dokument ist möglich.
Bei Bedarf können Einzelstücke in Papierform kostenfrei bei der Abteilung Zentrale Aufgaben und Finanzen, Büroleitung im VorzimmerZ (amtsblatt@suedliche-weinstrasse.de bzw. Tel. 06341 940 901) bezogen werden.
Text: Kreisverwaltung SÜW