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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 31/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

einer Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 VwVfG - Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG)

hier: Widmung von Gemeindestraßen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer erlässt nach § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBI. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473), in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 14 LStrG in Verbindung mit § 68 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBI. S. 473, 475) als zuständige Behörde namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Maikammer folgende Widmungsverfügung:

Widmungsverfügung

Die nachfolgende(n) Verkehrsfläche(n) wird/werden gemäß § 36 Abs. 1 LStrG, als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziffer 3 a) LStrG mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die Widmung erfolgt mit sofortiger Wirkung; die Verkehrsübergabe ist bereits erfolgt.

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Begründung:

Die Widmung ist erforderlich, weil für die zu widmenden Flächen die Voraussetzungen des Gemeingebrauch nach § 34 Abs. 1 LStrG vorliegen. Demnach sollen die Flächen für jedermann als öffentliche Straßenverkehrsfläche zur Verfügung stehen.

Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Sprechzeiten

Montag, Dienstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Zimmer 011 (EG/Zentrale), Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer eingesehen werden.

Hierzu bitten wir vorab telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 06321-5899-51/-57 (Frau Sandra Utech/Herr Julian Schultz) zu vereinbaren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Maikammer, den 29.07.2025
gez. Gabriele Flach, Bürgermeisterin