Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
wird ab Freitag 18.08.2023, 07.00 Uhr bis Montag 21.08.2023 12.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
| 1. | Für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme der Anlieger und Zulieferer: |
| 1.1 | die „Marktstraße“ von der Kreuzung Franzplatz/Schulstraße, bis zur Einmündung „Weinstraße Süd / Nord“. |
| 1.2 | der „Frantzplatz“ |
| 1.3 | die „Schulstraße“ |
| 1.4. | die „Kirchstraße“ |
| 2. | Erlass von Halteverboten |
| Das Halten von Fahrzeugen ist auf folgenden Straßen verboten: | |
| 2.1 | In der „Bahnhofstraße“ ( Komplett ) |
| 2.2 | In der „Weinstraße Nord & Süd“ ab der Einmündung „Hartmannstraße“ bis Kreuzung „Immengartenstraße / Weideweg“ beidseitig |
| 2.3 | In der „Poststraße“ auf der Ostseite |
| 2.4 | In der „Marktstraße“ auf der Nordseite ab der Einmündung L-516 bis zur Einmündung „Poststraße“ |
| 2.5 | In der „Immengartenstraße“ ab der Einmündung „Hubweg“ bis Kreuzung „Marktstraße„ beidseitig |
| 2.6 | In der „St. Martiner Straße“ auf der Nordseite ab der Einmündung „Weinstraße Nord“ bis „Friedhofstraße (außerhalb der markierten Parkflächen) |
| 2.7 | in der „ An der Steinmühle“ ( beidseitig ) |
| 3. | Erlass von Durchfahrtverbot |
| 3.1 | In der „St. Martiner Straße“ nach Einmündung „Im Erb“ ist die Durchfahrt für Fahrzeuge über eine Länge von 10 m verboten. |
| 4. | Sperrung von Parkplätzen |
| 4.1 | Die Parkplätze „Marktplatz“, „Frantzplatz“, „kleiner Frantzplatz“, „Schulstraße“,“Kirchplatz“ sowie „Zum alter Markt“ sind ab Freitag den 18.08.2023, 07.00 Uhr bis Montag 21.08.2023, 12.00 Uhr gesperrt. |
| 4.2 | Die Parkplätze für Schwerbehinderte Menschen am Frantzplatz (Lavendelgarten des Bürgerhauses, nördlich von Frantzplatz 3) werden für die Dauer der Veranstaltung aufgehoben. |
| 5. | Ausnahmeregelung |
| 5.1 | Die Einbahnstraßenregelung in der „Schulstraße“ und „Marktstraße“ (von Einmündung „Poststraße“ bis „Schulstraße“) wird für die Dauer des Gartenmarktes aufgehoben. |
| 5.2 | Die „Schulstraße“ wird an der Einmündung „Weinstraße Nord“ und die „Marktstraße“ an der Einmündung „Poststraße“ gesperrt mit dem Zusatzzeichen „Anwohner frei“. |
| 6. | Verlegung der Bushaltestelle |
| Die Bushaltestellen Einkaufsmarkt, Schwimmbad sowie Frantzplatz entfallen in Fahrtrichtung Neustadt. Hierfür steht die Ersatzhaltestelle in der Bahnhofstraße und Realschule + zur Verfügung. | |
| 7. | Umleitung des Verkehrs |
| Aus Richtung Edenkoben kommend: | |
| Immengartenstraße – Blumenstraße – Marktstraße – Poststraße | |
| 8. | Längsabsperrung zur Fahrbahn |
| Der Marktplatz und der Kirchplatz wird mit Absperrschranken zur Fahrbahn( Weinstraße Süd) abgesichert. | |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Wir bitten um dies zu beachten.