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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 32/2025
Seite 3
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Die kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Maikammer kommt

Bis zum Jahr 2040 wird angestrebt, die Energieversorgung im Rheinland-Pfalz und der Verbandsgemeinde Maikammer klimaneutral zu gestalten und dadurch neue Chancen und Perspektiven für die Bürger*innen zu schaffen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, beabsichtigen wir, uns von fossilen Brennstoffen zu verabschieden und stattdessen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Im Sinne der Bürger*innen erfordert dies eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Verbandsgemeinde Maikammer lässt dafür aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen, der durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert wird. Auf diese Weise erhalten Bürger*innen Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen.

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung einer Kommune. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und gewährleistet die Versorgungssicherheit der Bürger*innen. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren. Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wird eine Wärmewendestrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen. Dabei werden auch soziale Aspekte einbezogen, sodass alle Bürger*innen gleichermaßen vom Wandel der Wärmeversorgung profitieren können.

Datenschutz

Die Regelungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Landesgesetzes zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) schaffen die Grundlage für die Einholung derjenigen Daten, die zur Erstellung kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden. Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.

Weitere Informationen

Die Firma EnergyEffizienz GmbH wurde von der Verbandsgemeinde Maikammer mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie:

https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlinie_Technischer-Annex.pdf

Text: Verbandsgemeindewerke

Bild: Fotolia