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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 32/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Langen Bösgewanne - Teil B“ in Kirrweiler

Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat in seiner Sitzung vom 12.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Langen Bösgewanne – Teil B“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 15.03.2024 im Nachrichtenblatt bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Ortsgemeinde Kirrweiler möchte die Bestrebung eines bereits ansässigen größeren Gewerbebetriebes unterstützen, eine solche Anlage auf dessen noch unbebauten Firmengrundstück errichten zu können. Damit kommt die Ortsgemeinde Kirrweiler den Zielen der Landesregierung nach, auf geeigneten Flächen die Erzeugung von erneuerbaren Energien zuzulassen.

Nach bereits durchgeführter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll nun die förmliche Beteiligung folgen. In seiner Sitzung vom 17.06.2026 hat der Ortsgemeinderat Kirrweiler dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Da die PV-Anlage sowohl auf der Gemarkung Maikammer wie auch auf Gemarkung Kirrweiler liegt, ist der Bebauungsplan in einen Teil A (Maikammer) und einen Teil B (Kirrweiler) aufgeteilt. Der Geltungsbereich für Teil A liegt mit einem Teil auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 9468 (Maikammer). Der Geltungsbereich für Teil B liegt auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 7260 (Kirrweiler).

Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans einschließlich dessen Begründung, der Umweltbericht mit Informationen zu Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch, Natur und Umwelt sowie weitere mit dem Aufstellungsverfahren einhergehende Unterlagen erfolgt in der Zeit vom

vom 14.08.2026 bis einschließlich 14.09.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maikammer unter nachfolgendem Link. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls unter nachfolgendem Link abrufbar.

https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/buergerservicebauen-in-der-verbandsgemeindebauleitplaene-in-aufstellung/

Pfad auf der Website:

VG-Maikammer >

> Bürgerservice >

> Bauen in der Verbandsgemeinde >

> Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren >

> Kirrweiler Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Langen Bösgewanne – Teil B“

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

3.

Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauamt@vg-maikammer.de bis zum 14.09.2026 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40 (Bürgerbüro), 67487 Maikammer, zugesandt werden. Sie können zudem im Bürgerbüro zur Niederschrift abgegeben werden. Hierfür ist eine Terminvereinbarung unter Tel. 06321/5899-40 erforderlich,

4.

die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans neben der Einsichtnahme im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40 (Bürgerbüro), 67487 Maikammer, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Falkenstein, Tel. 06321/5899-40, E-Mail: juergen.falkenstein@vg-maikammer.de.

Die beiden Geltungsbereiche (Teil A und Teil B) sind auf dem abgedruckten Auszug des Lageplans mit einer gestrichelten Linie umrandet.

Kirrweiler, den 24.07.2026
Rolf Metzger
Ortsbürgermeister