Alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirk „Feldjagd Sankt Martin“, die gem. § 9 des Bundesjagdgesetzes i. V. mit § 11 des Landesjagdgesetzes und den §§ 2 und 6 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, eine Jagdgenossenschaft bilden und in den Grundflächenverzeichnissen der Jagdgenossenschaften „Feldjagd Sankt Martin“ eingetragen sind, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
am Montag, den 29. August 2022, 19:00 Uhr
in die Kulturscheune
Kellereistraße 1, 67487 Sankt Martin
eingeladen.
Das jeweilige Grundflächenverzeichnis, in dem alle stimmberechtigten Jagdgenossen eingetragen sind, liegt in der Zeit vom
18. August 2022 bis 29. August 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
Immengartenstraße 24, Zimmer Nr. 008
öffentlich aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaften bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jagdgenossen beschlussfähig.
Die Tagesordnung der beiden Jagdgenossenschaftsversammlungen umfasst folgende Punkte:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Entlastung des Jagdvorstandes
3) Neuwahl des Jagdvorstandes
Wahl der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers
Wahl von zwei Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen
4) Verschiedenes / Information