Die Reinigung der öffentlichen Straßen, Bürgersteige sowie auch die an das Grundstück angrenzenden Pfade innerhalb der Gemeinde obliegen grundsätzlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind sofort vom Verursacher zu beseitigen.
Zu der wöchentlichen Reinigung gehört selbstverständlich auch, dass nach entsprechender Vegetation das überhängende Grün entfernt beziehungsweise auf die Grundstücksgrenze zurück geschnitten wird.
Die Müllbehälter sind nach der Entsorgung aus dem öffentlichen Verkehrsraum bei Zeiten zu entfernen um eine Gefahr für anderen Teilnehmer zu verhindern.
Leider mussten wir feststellen, dass an einigen Grundstücken die Reinigung bzw. der Heckenschnitt nicht erfolgte sowie die Müllbehälter nicht umgehend nach der Entsorgung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt wurden.
Wir möchten Sie daher höflich bitten, die erforderlichen Arbeiten umgehend zu erledigen und bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis.